Wiens Antidiskriminierungsgesetz ist seit Donnerstag um zwei Kategorien reicher: Zusätzlich zur geplanten Erweiterung durch das "Geschlecht" wurde auch "Geschlechtsidentität" aufgenommen, was einen Schutz von Transgender-Personen garantieren soll. Die bereits bisher geschützten sechs Gründe waren sexuelle Orientierung, Rasse, Weltanschauung, Alter, ethnische Herkunft und Religion.

Eingebracht wurde die Ergänzung um Geschlechtsidentität von SPÖ und Grünen, die sich dementsprechend erfreut über die Verabschiedung zeigten. Der Grüne Gemeinderat Marco Schreuder lobte das Gesamtwerk: "Das Wiener Gesetz ist eines der besten Österreichs und bietet einen guten Diskriminierungsschutz." Auch im Büro der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger zeigte man sich erfreut, dass der Diskriminierungsschutz so breit aufgestellt sei: In Richtung tatsächlicher Gleichstellung von Frauen und Männern sei damit ein wichtiger Schritt gesetzt" gelungen. "Durch die Miteinbeziehung der geschlechterbedingten Diskriminierung in das fortschrittlichere und weiter gefasste Antidiskriminierungsgesetz ist nun in dieser Frage bessere Rechtssicherheit geschaffen. Für Frauen bedeutet das mehr Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe im Alltagsleben", so Frauenberger.

Absage an behinderte Menschen

Der von Grünen und ÖVP geforderten Aufnahme behinderter Menschen in das Antidiskriminierungsgesetz erteilte die SPÖ dagegen eine Absage. "Behindertenverbände haben uns ersucht, sie nicht in das Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen, da sie in anderen Bereichen ein höheres Schutzniveau genießen oder zu erwarten haben", begründete SP-Gemeinderat Kurt Stürzenbecher in einer Aussendung. (red/APA)