Wiens Antidiskriminierungsgesetz ist seit Donnerstag um zwei Kategorien reicher: Zusätzlich zur geplanten Erweiterung durch das "Geschlecht" wurde auch "Geschlechtsidentität" aufgenommen, was einen Schutz von Transgender-Personen garantieren soll. Die bereits bisher geschützten sechs Gründe waren sexuelle Orientierung, Rasse, Weltanschauung, Alter, ethnische Herkunft und Religion.
Eingebracht wurde die Ergänzung um Geschlechtsidentität von SPÖ
und Grünen, die sich dementsprechend erfreut über die Verabschiedung
zeigten. Der Grüne Gemeinderat Marco Schreuder lobte das Gesamtwerk:
"Das Wiener Gesetz ist eines der besten Österreichs und bietet einen
guten Diskriminierungsschutz." Auch im Büro der zuständigen
Stadträtin Sandra Frauenberger zeigte man sich erfreut, dass der
Diskriminierungsschutz so breit aufgestellt sei: In Richtung tatsächlicher Gleichstellung von Frauen und
Männern sei damit ein wichtiger Schritt gesetzt" gelungen.
"Durch die Miteinbeziehung der
geschlechterbedingten Diskriminierung in das fortschrittlichere und
weiter gefasste Antidiskriminierungsgesetz ist nun in dieser Frage
bessere Rechtssicherheit geschaffen. Für Frauen bedeutet das mehr
Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe im Alltagsleben", so Frauenberger.
Absage an behinderte Menschen
Der von Grünen und ÖVP geforderten Aufnahme behinderter Menschen in das Antidiskriminierungsgesetz erteilte die SPÖ dagegen eine Absage. "Behindertenverbände haben uns ersucht, sie nicht in das Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen, da sie in anderen Bereichen ein höheres Schutzniveau genießen oder zu erwarten haben", begründete SP-Gemeinderat Kurt Stürzenbecher in einer Aussendung. (red/APA)