Wien - Klonen zu Fortpflanzungszwecken ist in Österreich nicht wirklich verboten. Im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMG) ist das Wort "Klon" gar nicht erwähnt, die Bioethik-Konvention des Europarates, deren Zusatzprotokoll Klonen untersagt, hat Österreich noch nicht unterzeichnet. Aus gegebenem Anlass hat die Bioethik-Kommission der Bundesregierung das Thema kurzfristig zum Tagesordnungspunkt für die turnusmäßige Sitzung am kommenden Mittwoch gesetzt.

Hätte etwa der italienische Gynäkologe seine angeblichen Klonschwangerschaften in Österreich herbeigeführt, so wäre möglicherweise ein Juristenstreit ausgebrochen. "Es ist eine gesetzliche Grauzone", bestätigte auch Johannes Huber, Gynäkologe und Vorsitzender der Bioethik-Kommission. Im FMG ist lediglich vermerkt, dass entwicklungsfähige Zellen und Embryonen "nicht für für andere Zwecke als für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen" verwendet werden dürfen. Damit ist etwa das Züchten von Geweben und Organen aus Embryonalzellen klar untersagt, nicht jedoch das reproduktive Klonen. Denn dazu müsste man zuerst klären, ob Klonen Fortpflanzung ist oder nicht.

Weiters wird die Bioethik-Kommission die Beratungen über die so genannte Genom-Analytik fortsetzen. Strittig sind vor allem ein möglicher Missbrauch von derlei Daten, die etwa Prädispositionen für bestimmte Krankheiten und sogar Verhalten anzeigen. Aber auch die so genannte Präimplantationsdiagnostik - die genetische Untersuchung von Embryonen nach der künstlichen Befruchtung aber noch vor der Einpflanzung. Ebenso wie man genetisch kranke Embryonen ausscheiden könne, wäre auch die bewusste Kreation von Aussehen und psychischen Eigenschaften möglich bemängeln Kritiker. (APA)