Investitionen – Halbjahresabschreibung noch kurz vor Jahresende
Eine AfA (Absetzung für Abnutzung) kann erst ab Inbetriebnahme verrechnet werden. Wird eine Investition noch kurz vor dem Jahresende in Betrieb genommen, steht bei Gewinnermittlung nach dem Kalenderjahr noch eine Halbjahres-AfA zu.

Investitionen - GWG's
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt) können im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden. Anmerkung: Bei einem Computer stellen allerdings PC, Bildschirm und Tastatur eine Einheit dar. Sie sind über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von idR 4 Jahren abzuschreiben. Jedoch können Maus, Drucker, Scanner und externes Modem als eigenständiges Wirtschaftsgut angesetzt und sofort abgeschrieben werden.

Neu: Die 10%-ige Investitionszuwachsprämie für die Jahre 2002 und 2003
Prämienbegünstigt sind Investitionen in ungebrauchte, körperliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter (ausgenommen alle Gebäudeinvestitionen sowie bestimmte PKWs und Kombis). Allerdings ist nur der Investitionszuwachs in den Jahren 2002 und 2003 im Vergleich zum Durchschnitt der drei vorangegangenen Wirtschaftsjahre prämienbegünstigt. Nähere Details siehe oben Punkt 1.1.
TIPP: Im Jahr 2002 neu gegründete Unternehmen erhalten für die gesamten begünstigten Investitionen des Jahres 2002 die 10%ige Investitionszuwachsprämie.

Neu: Sonstige Investitionsbegünstigungen
Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2002 wurde eine vorzeitige Abschreibung von 7% für bestimmte Gebäudeinvestitionen im Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2003 eingeführt. Weiters gibt es für die Hochwasseropfer eine besondere vorzeitige Abschreibung für katastrophenbedingte Ersatzbeschaffungen (12% für Gebäude bzw 20% für sonstige Wirtschaftsgüter) oder alternativ eine besondere Investitionsprämie (5% für Gebäude bzw 10% für sonstige Wirtschaftsgüter). Die Begünstigungen gelten für Anschaffungen (Herstellungen) ab dem 1.6.2002 bis 31.12.2003 gelten.

Wertpapierdeckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen nicht vergessen
Zum 31.12.2002 muss die Wertpapierdeckung für 50 % der zum 31.12.2001 gebildeten Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen für die zu diesem Stichtag noch im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter gegeben sein.
Die Abfertigungsrückstellung kann im Rahmen der steuerlichen Bestimmungen zur „Abfertigung Neu“ wahlweise im Jahr 2002 oder im Jahr 2003 steuerfrei aufgelöst werden. Wird von der Auflösungsmöglichkeit nicht Gebrauch gemacht, ist das Ausmaß der steuerwirksam gebildeten Rückstellung bereits im Jahr 2002 von 50 % auf 47,5 % abzusenken. Auch im Falle der steuerfreien Auflösung der Abfertigungsrückstellung schon im Jahr 2002 muss zum 31.12.2002 nach derzeitiger Interpretation des BMF noch die erforderliche Wertpapierdeckung für die Rückstellung 2001 gegeben sein. Die Wertpapiere können in diesem Fall erst ab 1.1.2003 verkauft werden. Wir werden Sie über die endgültige Klärung dieser Fragen noch rechtzeitig vor dem Jahresende informieren.
Übrigens: Damit Sie für die „Abfertigung Neu“ gerüstet sind, sollten Sie noch vor dem Jahresende für Ihre Belegschaft eine geeignete MV-Kasse auswählen.

Bildungsfreibetrag (BFB) in Höhe von 20%
Zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten können Unternehmer einen Bildungsfreibetrag von 20% der externen Aus- und Fortbildungskosten steuerlich absetzen. Alternativ kann aber auch eine 6 %ige Bildungsprämie geltend gemacht werden, die vom Finanzamt ausbezahlt wird und steuerfrei ist. Zur Ausweitung des Bildungsfreibetrages ab 2003 siehe oben Punkt 1.2.

Forschungsfreibetrag (FFB) in Höhe von 10%
Der Anfang 2002 eingeführte zusätzliche 10%ige Forschungsfreibetrag (bzw Forschungs­prämie von 3%) kann für einen deutlich erweiterten Umfang von Investitionen beansprucht werden. Zur Erhöhung des Forschungsfreibetrages ab 2003 siehe oben Punkt.1.2.

Verfall des 5. Fünftels der Verlustvorträge aus 1989 und 1990
Im Jahr 2002 muss noch das letzte Fünftel der Verlustvorträge 1989/1990 verbraucht werden; ein allfälliger Restbetrag, der 2002 nicht verbraucht werden kann, verfällt.
Seit 2001 können Gewinne nur mehr bis zu maximal 75% mit Verlustvorträgen kompensiert werden. Beachten Sie, dass das letzte Fünftel der Verlustvorträge 1989/1990 dann nicht verloren geht, wenn der Fünftelbetrag nur wegen der 75 %igen Vortragsgrenze nicht abgezogen werden kann. In diesem Fall mutiert das Verlustfünftel zu einem normalen, unbegrenzt vortragsfähigen Verlust!

Keine Gewinnverwirklichung bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen
Halbfabrikate und Teilleistungen sind im Jahresabschluss mit den Herstellungskosten (steuerlich einschließlich angemessener Teile der Gemeinkosten) anzusetzen. Der Gewinn wird erst bei Auslieferung der bestellten Produkte bzw Vollendung des Auftrags verwirklicht. Wird die Auslieferung oder Fertigstellung eines in 2002 schon in Bearbeitung befindlichen Auftrages in den Jänner 2003 verschoben, muss der Gewinn erst ein Jahr später, nämlich bei der Veranlagung 2003, versteuert werden (gilt nur für bilanzierende Unternehmer).

Steuersparen durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ihr steuerpflichtiges Einkommen dadurch optimieren, dass sie ihre Betriebsausgaben noch vor dem 31.12.2002 bezahlen und/oder ihre Kunden ersuchen, offene Rechnungen erst nach dem 31.12.2002 zu begleichen. Beachten Sie dabei, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, welche 10 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel zu- oder abfließen, dem Jahr zuzurechnen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 1995
Zum 31.12.2002 läuft die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 1995 aus. Diese können daher ab 1. Jänner 2003 vernichtet werden. Unterlagen, die für anhängige Berufungsverfahren von Bedeutung sind, müssen länger aufbewahrt werden. Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, sind 12 Jahre aufbewahrungspflichtig. Weiters ist im HGB vorgesehen, dass Unterlagen dann weiter aufzubewahren sind, wenn sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem Ihnen Parteistellung zukommt, von Bedeutung sind. Wenn der Papierberg zu groß ist, darf man die Buchhaltungsunterlagen platzsparend auch elektronisch archivieren, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist.

Spenden aus dem Betriebsvermögen in Höhe von 10% des Vorjahresgewinnes
Spenden aus dem Betriebsvermögen zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben an bestimmte im Gesetz genannte Institutionen sind bis zu maximal 10 % des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Damit derartige Spenden noch im Jahr 2002 abgesetzt werden können, müssen sie bis spätestens 31.12.2002 getätigt werden. Ab sofort fallen auch Spenden an private Museen von „gesamtösterreichischer Bedeutung“ sowie Spenden an Dachverbände des Behindertensportes unter diese Begünstigung.

Spenden an Opfer der Hochwasserkatastrophe
Betriebliche Spenden zur Unterstützung von Hochwasseropfern sind dann zur Gänze steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar, wenn sie auch mit einem Werbeeffekt verbunden sind. Damit derartige Spenden noch im Jahr 2002 abgesetzt werden können, müssen sie bis spätestens 31.12.2002 getätigt werden.