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Grafik: DerStandard
Brüssel - Drei EU-Kommissionsentscheidungen in Fusionsfällen hatte das Europäische Gericht erster Instanz (EuGI) heuer kurz nacheinander aufgehoben. Nun fordert Wettbewerbskommissar Mario Monti eine bessere Ausstattung für das Luxemburger Gericht. Aber auch seine Behörde will der oberste Wettbewerbshüter reformieren. Den entsprechenden Verordnungsentwurf präsentierte Monti am Mittwoch in Brüssel. Monti hatte die Revision der Fusionskontrollverordnung von 1989 schon eingeleitet, bevor die EU-Kommission heuer die vernichtende Luxemburger Kritik an ihren Entscheidungen in den Fällen Airtorus/First Choice, Schneider/Lagrand und Tetra Laval/Sidel zur Kenntnis nehmen musste. Nun aber besserte er im Detail nach.
  • Die EU-Kommission will ihre ökonomische Kompetenz stärken, mehr Wirtschaftswissenschafter einstellen und den Posten eines Chefökonomen schaffen.
  • Ein internes Gremium - inoffiziell "Advocatus Diaboli"-Panel genannt - soll Entscheidungen über Fusionsverbote noch einmal kontrollieren, bevor sie den Unternehmen zugestellt werden.
  • Der "Marktbeherrschungstest" wird überarbeitet, um auch Oligopol-Situationen bei Fusionsentscheidungen korrekter bewerten zu können. Hier hatte das EuGI die geltenden Methoden gerügt.
  • Zusammenschlüsse dürfen künftig auch vor Abschluss einer verbindlichen Fusionsvereinbarung angemeldet werden. Die bisherige Einwochenfrist für die Anmeldung nach deren Abschluss wird aufgehoben. Auch insgesamt werden die Prüfungsfristen firmenfreundlicher.
  • Die fusionierenden Firmen sollen leichter Zugang zu Dokumenten der Kommission und zu den Einwänden der Konkurrenten bekommen, um besser reagieren zu können. Zu Widerstand unter den Mitgliedstaaten, die die neue Verordnung im EU-Ministerrat verabschieden müssen, dürften aber Montis Pläne zur Kompetenzverteilung zwischen Brüssel und den nationalen Wettbewerbsbehörden führen. Die Kommission will hier ein System von Verweisungen untereinander. Österreich meldete bisher allerdings keine Bedenken an. (Jörg Wojahn, DER STANDARD, Printausgabe 12.12.2002)