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Karlsruhe - Der Startenor Jose Carreras (56) bleibt voraussichtlich auf Honoraransprüchen in Höhe von 204.500 Euro gegen seinen einstigen Freund und Konzertveranstalter Matthias Hoffmann sitzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies am Freitag die Klage des spanischen Künstlers ab. Carreras wollte Hoffmann mit dessen Privatvermögen für zwei Konzertgagen aus dem Jahr 1997 haftbar machen, weil bei der in Konkurs gegangenen GmbH Hoffmanns nichts mehr zu holen sein dürfte. Damit dürfte ein seit drei Jahren andauernder Rechtsstreit beendet sein, der das Landgericht Mannheim, den Bundesgerichtshof (BGH) und nun zum zweiten Mal das OLG beschäftigt hat. Das OLG hat die Revision zum BGH nicht zugelassen, so dass Carreras eine weitere Verhandlung allenfalls mit einer Beschwerde beim BGH durchsetzen könnte. Hoffmann, einstiger Impresario der "Drei Tenöre", war neben dem Honorar-Streit in einem weiteren Fall vergangenes Jahr vom Landgericht Mannheim wegen Steuerhinterziehung und Betrugs zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Im Mai wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen. Carreras, der zur mündlichen Verhandlung am Donnerstag nicht persönlich erschienen war, hatte seinen Anspruch an Hoffmann auf ein Schreiben Hoffmanns gestützt, in dem dieser um eine Stundung der beiden Honorare bat. Darin schrieb der Konzertveranstalter, er "garantiere" für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus zwei Konzertauftritten in Hannover und Fulda. Das OLG kam nun zu dem Ergebnis, dass Hoffmann damit rechtlich keine persönliche Haftung übernommen hat. Der BGH dagegen, der das erste OLG-Urteil im Frühjahr aufgehoben hatte, sah in dem engen freundschaftlichen Verhältnis zwischen den beiden zumindest einen Hinweis darauf, dass Hoffmann für die Gagen auch mit seinem Privatvermögen gerade stehen wollte. (APA/dpa)