Karlsruhe - Der Startenor Jose Carreras (56) bleibt
voraussichtlich auf Honoraransprüchen in Höhe von 204.500 Euro gegen seinen einstigen Freund und Konzertveranstalter
Matthias Hoffmann sitzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies
am Freitag die Klage des spanischen Künstlers ab. Carreras wollte
Hoffmann mit dessen Privatvermögen für zwei Konzertgagen aus dem Jahr
1997 haftbar machen, weil bei der in Konkurs gegangenen GmbH
Hoffmanns nichts mehr zu holen sein dürfte.
Damit dürfte ein seit drei Jahren andauernder Rechtsstreit beendet
sein, der das Landgericht Mannheim, den Bundesgerichtshof (BGH) und
nun zum zweiten Mal das OLG beschäftigt hat. Das OLG hat die Revision
zum BGH nicht zugelassen, so dass Carreras eine weitere Verhandlung
allenfalls mit einer Beschwerde beim BGH durchsetzen könnte.
Hoffmann, einstiger Impresario der "Drei Tenöre", war neben dem
Honorar-Streit in einem weiteren Fall vergangenes Jahr vom
Landgericht Mannheim wegen Steuerhinterziehung und Betrugs zu vier
Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Im Mai wurde er
vorzeitig aus der Haft entlassen.
Carreras, der zur mündlichen Verhandlung am Donnerstag nicht
persönlich erschienen war, hatte seinen Anspruch an Hoffmann auf ein
Schreiben Hoffmanns gestützt, in dem dieser um eine Stundung der
beiden Honorare bat. Darin schrieb der Konzertveranstalter, er
"garantiere" für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus zwei
Konzertauftritten in Hannover und Fulda. Das OLG kam nun zu dem
Ergebnis, dass Hoffmann damit rechtlich keine persönliche Haftung
übernommen hat. Der BGH dagegen, der das erste OLG-Urteil im Frühjahr
aufgehoben hatte, sah in dem engen freundschaftlichen Verhältnis
zwischen den beiden zumindest einen Hinweis darauf, dass Hoffmann für
die Gagen auch mit seinem Privatvermögen gerade stehen wollte. (APA/dpa)