Innovationen
Steuerausgleich Online
Lohnsteuerzahler können sich per Internet Steuerrückvergütung holen - ab 2003
Ab Anfang nächsten Jahres ermöglicht das Finanzministerium
erstmals, dass Lohnsteuerzahler die
Arbeitnehmerveranlagung (früher Steuerausgleich) für das Jahr 2002
über den Internet-Dienst "FinanzOnline" von ihrem Computer aus
durchführen. Zum Start ist daran gedacht, die elektronische Abgabe
des "Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung"
(
Formular L1
) über Internet zu ermöglichen. Neben der Abgabe der
Erklärung kann auf Wunsch auch die Zustellung des Bescheides
elektronisch erfolgen.
Ab dem Steuerjahr 2002
Grundsätzlich kann eine Arbeitnehmerveranlagung für bis zu fünf
zurückliegende Jahre beantragt werden. Ein elektronischer Antrag ist
jedoch nur ab dem Steuerjahr 2002 möglich, dem ersten Jahr nach der
Einführung des Euro-Bargeldes. Für die vorangegangenen Jahre muss die
Arbeitnehmerveranlagung wie bisher mit dem Formular L1 per Post an
das zuständige Finanzamt gesandt oder dort abgegeben werden.
Formular L1
Lohnsteuerzahler können über die Arbeitnehmerveranlagung u.a.
Sonderzahlungen oder Werbungskosten geltend machen und sich hiemit
Lohnsteuer zurückholen. Das Formular L1 kann jedoch für jedes
eingereichte Jahr vom Internet heruntergeladen bzw.
auch am Computer ausgefüllt werden.(apa)