Telekom
US-Richter lassen Sammelklage gegen Deutsche Telekom zu
Anlegern können nun wegen angeblich unvollständiger Börsenprospekte vor Gericht ziehen
Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Telekom
und Aktionären in den USA um angeblich unvollständige
Börsenprospekte haben die Anteilseigner den Status von Sammelklägern
erhalten. Ein Bundesgericht im Staat New York entschied einer am
späten Mittwochabend veröffentlichten Entscheidung zufolge, dass eine
im vergangenen Jahr im Namen von mehreren tausend Klägern
eingereichte Klage in einem einzigen Verfahren fortgeführt werden
kann.
Sammelklage nun möglich
Damit hat das Verfahren den Status einer so genannten Sammelklage.
Diese Verfahrensart ist in Deutschland unbekannt. Bei einer
Sammelklage werden gleichartige Fälle zu einer Klage zusammengefasst
und entschieden, während in Deutschland jeder Kläger seine
Forderungen in getrennten Verfahren durchsetzen muss.
Mehrere tausende Aktionäre der Telekom haben das Unternehmen vor
allem deswegen verklagt, weil der Aktienkurs seit dem Frühjahr 2000
bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung um rund 90 Prozent eingebrochen
war. Als Grund für den Einbruch sehen die Anteilseigner die Übernahme
des US-Mobilfunkers VoiceStream Mitte 2001 und Wertberichtigungen
beim Immobilienvermögen der Telekom. Der Konzern habe dem Finanzmarkt
diese bevorstehenden kursmindernden Ereignisse bei der Emission von
eigenen Aktien im Jahr 2000 verschwiegen, argumentieren die Kläger.(APA/Reuters)