Inland
Kleindienst gegen Riess-Passer: OLG gibt Vizekanzlerin Recht
Klage und Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen
Wien - Josef Kleindienst, Aufdecker der so genannten
Spitzelaffäre, hat nun in zweiter Instanz eine Klage gegen
Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) verloren. Im Juli hatte
Kleindienst eine Klage samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen
Verfügung gegen Riess-Passer eingebracht. Diese hatte sinngemäß davon
gesprochen, Kleindienst betreibe eine persönliche Diffamierung, weil
er nicht das geworden sei, was er werden wollte. Der ehemalige
freiheitliche Polizeigewerkschafter, der in erster Instanz im
September beim Handelsgericht verloren hatte, musste nun neuerlich
eine Niederlage durch das Oberlandesgericht Wien einstecken. Das OLG gab Riess-Passer Recht. In seiner Begründung führte das
Oberlandesgericht Wien aus, dass Kleindienst massive Angriffe gegen
Spitzenfunktionäre der FPÖ unternommen hätte. Seine öffentlichen
Äußerungen seien geeignet, Kritik auf sich zu ziehen. Zuvor hatte das
Handelsgericht in erster Instanz fest gehalten, die Äußerung der
Vizekanzlerin sei "keine grundlose persönliche Attacke" gewesen,
sondern "Teil einer politischen Diskussion, die von Kleindienst
selbst hervorgerufen worden ist".
Wie Rechtsanwalt Michael Rami mitteilte, sei gegen diesen
Beschluss nur mehr das Rechtsmittel des außerordentlichen
Revisionsrekurses zulässig. Ein solcher kann vom Obersten Gerichtshof
ohne Begründung zurückgewiesen werden. (APA)