Wien - Josef Kleindienst, Aufdecker der so genannten Spitzelaffäre, hat nun in zweiter Instanz eine Klage gegen Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) verloren. Im Juli hatte Kleindienst eine Klage samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Riess-Passer eingebracht. Diese hatte sinngemäß davon gesprochen, Kleindienst betreibe eine persönliche Diffamierung, weil er nicht das geworden sei, was er werden wollte. Der ehemalige freiheitliche Polizeigewerkschafter, der in erster Instanz im September beim Handelsgericht verloren hatte, musste nun neuerlich eine Niederlage durch das Oberlandesgericht Wien einstecken. Das OLG gab Riess-Passer Recht. In seiner Begründung führte das Oberlandesgericht Wien aus, dass Kleindienst massive Angriffe gegen Spitzenfunktionäre der FPÖ unternommen hätte. Seine öffentlichen Äußerungen seien geeignet, Kritik auf sich zu ziehen. Zuvor hatte das Handelsgericht in erster Instanz fest gehalten, die Äußerung der Vizekanzlerin sei "keine grundlose persönliche Attacke" gewesen, sondern "Teil einer politischen Diskussion, die von Kleindienst selbst hervorgerufen worden ist". Wie Rechtsanwalt Michael Rami mitteilte, sei gegen diesen Beschluss nur mehr das Rechtsmittel des außerordentlichen Revisionsrekurses zulässig. Ein solcher kann vom Obersten Gerichtshof ohne Begründung zurückgewiesen werden. (APA)