Bild nicht mehr verfügbar.

Typischer Beruf einer medizinisch-technischen Assistentin: Überprüfung des Wachstums von Zellkulturen. Dieser Beruf darf nach EU-Richtlinien auch selbstständig ausgeübt werden.

apa/epa/grubitzsch
Brüssel - Die EU-Kommission hat gegen Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschlossen, weil es beim Zugang zu Kassenarztstellen zu Diskriminierungen komme, wie es in einer Presseaussendung der Brüsseler Behörde von heute, Dienstag hieß. Weiters klagt die EU-Kommission Österreich, weil es auch bei bestimmten medizinischen Hilfsberufen zu Einschränkungen komme. Auch gegen Finnland, Griechenland und Portugal wurden heute Klagen beschlossen, weil ausländische Berufsqualifikationen nicht anerkannt werden. Die österreichischen Vorschriften zur Erteilung einer kassenärztlichen Bewilligung sehen Vorzugskriterien für Bewerber mit Wohnsitz oder Niederlassung in der Region vor, in der ein Kassenvertrag frei wird. Das führe zur Diskriminierung anderer Bewerber und verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit für Ärzte, argumentiert die EU-Kommission. Klage auch gegen Unselbstständigkeit medizisch-technischer Hilfsberufe Die zweite Klage erhebt die Kommission dagegen, dass die medizinisch-technischen Hilfsberufe im Laboratoriumsdienst, in der Radiologie und in der Orthoptik nur in abhängiger Beschäftigung ausgeübt werden dürfen. Der EG-Vertrag sehe den Zugang zur selbstständigen Tätigkeit vor, eine Beschränkung sei nur bei zwingenden Gründen des Allgemeininteresses möglich. Die österreichischen Behörden hätten aber nichts unternommen, um die Situation zu ändern. In der Regel dauert es einige Monate, bis die beschlossene Klage auch tatsächlich beim Gericht in Luxemburg eingereicht wird. Dann vergehen durchschnittlich weitere zwei Jahre bis zu einem Urteil des EuGH. (APA)