EU klagt Österreich wegen Beschränkungen für Kassenärzte
Beim Zugang zu Arztstellen kommt es zu Diskriminierungen - Klage auch gegen Unselbstständigkeit medizinisch-technischer Hilfsberufe
Redaktion
,
Brüssel - Die EU-Kommission hat gegen Österreich eine Klage
vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschlossen, weil es beim
Zugang zu Kassenarztstellen zu Diskriminierungen komme, wie es in
einer Presseaussendung der Brüsseler Behörde von heute, Dienstag
hieß. Weiters klagt die EU-Kommission Österreich, weil es auch bei
bestimmten medizinischen Hilfsberufen zu Einschränkungen komme. Auch
gegen Finnland, Griechenland und Portugal wurden heute Klagen
beschlossen, weil ausländische Berufsqualifikationen nicht anerkannt
werden.
Die österreichischen Vorschriften zur Erteilung einer
kassenärztlichen Bewilligung sehen Vorzugskriterien für Bewerber mit
Wohnsitz oder Niederlassung in der Region vor, in der ein
Kassenvertrag frei wird. Das führe zur Diskriminierung anderer
Bewerber und verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit für Ärzte,
argumentiert die EU-Kommission.
Klage auch gegen Unselbstständigkeit medizisch-technischer Hilfsberufe
Die zweite Klage erhebt die Kommission dagegen, dass die
medizinisch-technischen Hilfsberufe im Laboratoriumsdienst, in der
Radiologie und in der Orthoptik nur in abhängiger Beschäftigung
ausgeübt werden dürfen. Der EG-Vertrag sehe den Zugang zur
selbstständigen Tätigkeit vor, eine Beschränkung sei nur bei
zwingenden Gründen des Allgemeininteresses möglich. Die
österreichischen Behörden hätten aber nichts unternommen, um die
Situation zu ändern.
In der Regel dauert es einige Monate, bis die beschlossene Klage
auch tatsächlich beim Gericht in Luxemburg eingereicht wird. Dann
vergehen durchschnittlich weitere zwei Jahre bis zu einem Urteil des
EuGH. (APA)
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