Salzburg - Acht Opfer werden entschädigt: Laut Johann Maier, Konsumentenschützer der AK-Salzburg, wird den Anlegern ihr Kapital von insgesamt rund 81.000 Euro plus 54.000 Euro Zinsen von den im ersten WEB-Verfahren zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Exmanagern und Treuhändern zurückbezahlt.

Im Vergleich zur Gesamtdimension des WEB-Debakels sind die 135.000 Euro freilich nicht viel: Im Rahmen des Wirtschaftsskandals wurden rund 20.000 Anleger um ihr Geld geprellt. Die Schadenssumme beträgt mindestens 145 Millionen Euro, dürfte aber nach Expertenschätzungen noch um einiges höher liegen. Basis der Rückzahlung ist auch ein Spruch des Obersten Gerichtshofes.

Anlagesumme samt Zinsen zurück

In dem von der AK für 15 Anleger angestrengten Musterprozess hat der OGH "im Interesse einer abhaltenden Bewusstseinsbildung bei potentiell gleichartig Deliktsgeneigten" entschieden, dass die Anlagesummen mit Zinsen zurückzuzahlen seien.

Dass die wegen Betruges Verurteilten die geforderten Summen auch wirklich auszahlen, ist ausgesprochen bemerkenswert. Viele der ehemaligen WEB-Größen hatten sich vor Gericht als mittellos bezeichnet und überließen die Prozesskosten der Republik. Laut Konsumentenschützer Maier könnte sich jetzt auch die Republik mit Forderungen an die Verurteilten wenden.

Da Wahlen anstehen und Maier auch SP-Konsumentensprecher im Nationalrat ist, verbindet er mit der Causa WEB auch rechtspolitische Forderungen. "Im Sinne eines verstärkten Opferschutzes" fordert er, die Stellung der Privatbeteiligten in Strafprozessen zu verbessern. Dazu gehöre Akteneinsicht während der Vorerhebungen oder Berufungsmöglichkeiten gegen einen Freispruch. Zudem müsse die Justiz auf Großprozesse wie das WEB-Verfahren oder den Kaprun-Prozess besser eingestellt werden. Maier kann sich eine "mobile Einsatzgruppe" beim Ministerium vorstellen. (neu/DER STANDARD, Printausgabe, 29.10.2002)