Die börsenotierte Telekom Austria (TA) hat gegen den Wiener Telekombetreiber UTA Telekom wegen angeblich unlauterer Kundenakquisitionsmethoden eine Einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien erwirkt. In einem vom Verein für Konsumenteninformation und Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (F) angestrengten Verfahren hat das Handelsgericht Wien hingegen gegen die TA entschieden. Unterlassung Die UTA muss es laut einstweiliger Verfügung künftig "unterlassen, bei der Anwerbung von Kunden selbst oder durch Kundenwerber zu behaupten, man komme "von der Telekom Austria" und/oder in sinngleicher Weise irreführende Angaben zu verbreiten", teilte die TA am Montag mit. Die TA hatte im September 2002 eine entsprechende Klage gegen die UTA eingebracht. Von der UTA gab es dazu heute "keinen Kommentar". Die UTA habe aber selbst eine Klage gegen die TA in einer Tarifsache eingebracht, in der man in den nächsten Tagen eine Entscheidung erwarte. Entscheidung In dem von Böhmdorfer angestrengten Urteil hat das Handelsgericht Wien entschieden, dass Auskunftsdienste für Telefonnummern vor Mitteilung der Telefonnummer über die Kosten dieser Auskunft am Telefon aufklären müssen. Eine entsprechende Information im Internet oder Werbung reiche nicht aus, hieß es am Montag in einer Pressemitteilung. Die Urteile würden die Auskunfsdienste der TA (11 88 77), der CLC (11 88 99) und der Conduit Enterprises (11 88 11) betreffen und seien nicht rechtskräftig. Die TA informiere bereits seit Oktober 2002 am Telefon über die Kosten der Telefonauskunft und leiste damit dem Urteil Folge, sagte eine TA-Sprecherin . (APA)