Telekom
Telekom Austria erwirkt Einstweilige Verfügung gegen UTA
Wegen "unlauterer Keilermethoden" - Handelsgericht entschied bei Telefon-Auskunftsdienst gegen TA, CLC und Conduit Enterprises
Die börsenotierte Telekom Austria (TA)
hat gegen den
Wiener Telekombetreiber
UTA Telekom
wegen angeblich unlauterer
Kundenakquisitionsmethoden eine Einstweilige Verfügung beim
Handelsgericht Wien erwirkt. In einem vom Verein für
Konsumenteninformation und Konsumentenschutzminister Dieter
Böhmdorfer (F) angestrengten Verfahren hat das Handelsgericht Wien
hingegen gegen die TA entschieden.
Unterlassung
Die UTA muss es laut einstweiliger Verfügung künftig "unterlassen,
bei der Anwerbung von Kunden selbst oder durch Kundenwerber zu
behaupten, man komme "von der Telekom Austria" und/oder in
sinngleicher Weise irreführende Angaben zu verbreiten", teilte die TA
am Montag mit. Die TA hatte im September 2002 eine entsprechende
Klage gegen die UTA eingebracht. Von der UTA gab es dazu heute
"keinen Kommentar". Die UTA habe aber selbst eine Klage gegen die TA
in einer Tarifsache eingebracht, in der man in den nächsten Tagen
eine Entscheidung erwarte.
Entscheidung
In dem von Böhmdorfer angestrengten Urteil hat das Handelsgericht
Wien entschieden, dass Auskunftsdienste für Telefonnummern vor
Mitteilung der Telefonnummer über die Kosten dieser Auskunft am
Telefon aufklären müssen. Eine entsprechende Information im Internet
oder Werbung reiche nicht aus, hieß es am Montag in einer
Pressemitteilung. Die Urteile würden die Auskunfsdienste der TA (11
88 77), der CLC (11 88 99) und der Conduit Enterprises (11 88 11)
betreffen und seien nicht rechtskräftig.
Die TA informiere bereits seit Oktober 2002 am Telefon über die
Kosten der Telefonauskunft und leiste damit dem Urteil Folge, sagte
eine TA-Sprecherin .
(APA)