Berlin - Die ostdeutschen Strafverfahren wegen NS-Tötungsverbrechen seien wesentlich kürzer gewesen als jene im Westen, es sei härter bestraft worden, aber die Urteile würden auch nach westlichem Rechtsverständnis "halten". Das sagte am Freitag der an der Universität Amsterdam lehrende Rechtswissenschaftler Christiaan F. Rüter anlässlich der Vorstellung der ersten beiden Bände der Urteilssammlung "DDR-Justiz und NS-Verbrechen" in Berlin. 12.890 Verurteilungen wegen NS-Verbrechen waren in der DDR ausgesprochen worden, in der Dokumentation wurden allerdings nur die Tötungsdelikte untersucht. Gebürtige Österreicher seien nicht unter den Angeklagten gewesen. Bei Durchsicht der Urteile sei ihm aufgefallen, dass die DDR sich im Nachhinein wie ein von Hitler besetztes Land gefühlt habe: "Das, was die Wessis dem Osten oft nicht abnehmen wollen, stimmt: Strafverfolgung war ein echtes Anliegen", sagte Rüter, "ich erkenne das wieder, weil es bei uns in den Niederlanden auch so war." Der Antifaschismus sitze tief und sei, zumindest bei der älteren Generation, "breit und echt". Für den niederländischen Wissenschaftler wäre dabei der auffallendste Unterschied zwischen BRD und DDR gewesen, dass man im Osten "diese Leute tatsächlich vor Gericht sehen wollte". "Nicht in Staat oder Partei gelandet" Dass Nationalsozialisten in Ostdeutschland nach dem Krieg in Staat und Partei untergekommen wären, ähnlich wie auch in Westdeutschland oder Österreich nach dem Krieg, bezeichnete Rüter als "Quatsch". Die soeben erschienene Urteilssammlung werde "das bisherige Bild der DDR-Justiz möglicherweise beträchtlich korrigieren". Wenn ein Sachverhalt nicht hieb- und stichfest verfolgbar gewesen wäre, hätte die ostdeutsche Justiz kein Verfahren eröffnet. "Das ist für mich ein Indiz, dass die Richter der DDR nicht herumgeschoben wurden von Staat und Partei, nicht bei NS-Verbrechen", so Rüter. Während in Westdeutschland in 46 Prozent der Verfahren keine Bestrafung ausgesprochen wurde, waren es im Osten nur 19 Prozent. Insgesamt waren in der DDR wegen solcher Verbrechen 129 Todesurteile ausgesprochen und vollzogen worden, das letzte 1977. "Sie finden in den Urteilen auch Traktätchen über die DDR und den Weltfrieden, aber nachher kommt das, was auch in ein normales Urteil gehört", sagte Rüter, der hinzufügt, mit seiner Sammlung sei er weder "zur Ehrenrettung der DDR angetreten und auch nicht um ihr eins auszuwischen". Die Urteilssammlung wurde im Rahmen eines von der Berliner "Stiftung Topografie des Terrors" abgehaltenen Fachgesprächs vorgestellt, an dem westdeutsche Forscher und beteiligte Akteure aus DDR-Zeiten, also Richter und Staatsanwälte, teilnahmen. Dabei soll es bei der Erinnerung an einzelne Fälle auch zu erregten Wortmeldungen gekommen sein. (APA)