Wien - Der Verwaltungsrat des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger hat das Darlehensmodell zur Lösung der Finanzkrise der defizitären Krankenkassen, wie es die Geschäftsführung wollte, abgelehnt. Die Geschäftsführung wollte, dass die den armen Kassen zusätzlich gewährten 172 Millionen Euro als Eigenkapitalzuführung ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden. Dies sei vom Verwaltungsrat abgelehnt worden, die Gelder müssen zurückgezahlt werden. Dass die noch besser dastehenden Kassen die insgesamt 172 Millionen Euro, die sie zusätzlich in den Ausgleichsfonds einzahlen müssen, ab 2005 wieder zurückbekommen, war ohnehin geplant. Davon betroffen sind die Kassen von Nieder- und Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg sowie die Versicherungsanstalten des Bergbaus und der gewerblichen Wirtschaft. Oberösterreich und Vorarlberg haben gegen die zusätzlichen Zahlungen bereits Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Zuschuss vom Ausgleichsfonds Herausbekommen sollen aus dem Fonds dafür die Wiener GKK 122,4 Mill. Euro, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern 74,8 Mill. Euro, die Kassen in Kärnten 37,3 Mill. Euro, in der Steiermark 36,1 Mill. Euro, in Tirol 28,3 Mill. Euro sowie im Burgenland 8 Mill. Euro. Nach dem Modell der Geschäftsführung sollten die Gelder als Zuschuss vom Ausgleichsfonds an die bedürftigen Kassen weiter geleitet werden. Damit hätten die Empfängerkassen die Zuschüsse als Einnahmen in ihre Bilanz schreiben und dadurch ihre Defizite mildern können. Dafür hätte sich mit der Zeit das Gesamtdefizit der Krankenkassen im Ausgleichsfonds angehäuft. Nun sollen aber nach dem Willen des Verwaltungsrates die einzelnen Träger selbst als Schuldner auftreten.(APA)