Inland
Arme Kassen müssen Darlehen zurückzahlen
Von Hauptverbands-Geschäftsführung geplante Eigenkapitalzuführung vom Verwaltungsrat abgelehnt
Wien - Der Verwaltungsrat des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger hat das Darlehensmodell zur Lösung der
Finanzkrise der defizitären Krankenkassen, wie es die
Geschäftsführung wollte, abgelehnt. Die Geschäftsführung wollte, dass
die den armen Kassen zusätzlich gewährten 172 Millionen Euro als
Eigenkapitalzuführung ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden.
Dies sei vom Verwaltungsrat abgelehnt worden, die Gelder müssen
zurückgezahlt werden. Dass die noch besser dastehenden Kassen die insgesamt 172
Millionen Euro, die sie zusätzlich in den Ausgleichsfonds einzahlen
müssen, ab 2005 wieder zurückbekommen, war ohnehin geplant. Davon
betroffen sind die Kassen von Nieder- und Oberösterreich, Salzburg
und Vorarlberg sowie die Versicherungsanstalten des Bergbaus und der
gewerblichen Wirtschaft. Oberösterreich und Vorarlberg haben gegen
die zusätzlichen Zahlungen bereits Klage beim Verfassungsgerichtshof
eingereicht.
Zuschuss vom Ausgleichsfonds
Herausbekommen sollen aus dem Fonds dafür die Wiener GKK 122,4
Mill. Euro, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern 74,8 Mill.
Euro, die Kassen in Kärnten 37,3 Mill. Euro, in der Steiermark 36,1
Mill. Euro, in Tirol 28,3 Mill. Euro sowie im Burgenland 8 Mill.
Euro.
Nach dem Modell der Geschäftsführung sollten die Gelder als
Zuschuss vom Ausgleichsfonds an die bedürftigen Kassen weiter
geleitet werden. Damit hätten die Empfängerkassen die Zuschüsse als
Einnahmen in ihre Bilanz schreiben und dadurch ihre Defizite mildern
können. Dafür hätte sich mit der Zeit das Gesamtdefizit der
Krankenkassen im Ausgleichsfonds angehäuft. Nun sollen aber nach dem
Willen des Verwaltungsrates die einzelnen Träger selbst als Schuldner
auftreten.(APA)