Straßburg - Fluggesellschaften müssen Passagiere für Verspätungen oder den Ausfall von Linienflügen künftig entschädigen. Dies sieht ein Verordnungsentwurf vor, der am Donnerstag vom Europaparlament im Grundsatz gebilligt wurden. Der Text sieht auch bessere Entschädigungen für Passagiere vor, die wegen der weit verbreiteten Praxis des Überbuchens von Flügen am Boden bleiben müssen. Ausgeschlossen davon sind jedoch Charter-Flüge, für die es bereits eine Richtlinie aus dem Jahre 1990 gibt. (APA/AFP)