Unternehmen
Entschädigung bei Überbuchung
Straßburg - Fluggesellschaften müssen Passagiere für
Verspätungen oder den Ausfall von Linienflügen künftig entschädigen.
Dies sieht ein Verordnungsentwurf vor, der am Donnerstag vom
Europaparlament im Grundsatz gebilligt wurden. Der Text sieht auch
bessere Entschädigungen für Passagiere vor, die wegen der weit
verbreiteten Praxis des Überbuchens von Flügen am Boden bleiben
müssen. Ausgeschlossen davon sind jedoch Charter-Flüge, für die es
bereits eine Richtlinie aus dem Jahre 1990 gibt. (APA/AFP)