Yellow Press entschuldigt sich bei Liz Hurleys Ex-Freund
Nachdem US-Millionär Steve Bing die Vaterschaft von Hurleys Kind öffentlich anzweifelte wurde er von der britischen Presse wüst beschimpft...
Redaktion
,
Los Angeles - US-Millionär Steve Bing hat sich hoch
erfreut über seinen "riesigen Sieg" gegen die britische
Boulevardzeitung "Daily Mirror" gezeigt, die sich bei ihm für
beleidigende Berichte entschuldigt hatte. Die Rücknahme von so
schmeichelhaften Namen wie "Bing Laden" oder "Liebesratte" stelle
eine "noch nie da gewesene" Entschuldigung dar, erklärte Bings Anwalt
Marty Singer am Dienstagabend (Ortszeit) in Los Angeles.
Nach der formellen Entschuldigung ließ Bing eine angedrohte
Millionenklage fallen. Der Vater des Kindes des britischen Top-Models
Liz Hurley hoffe, dass andere Zeitungen dem Beispiel des "Daily
Mirror" folgen würden, der letztlich die Verantwortung für das von
ihm veröffentlichte "höchst unangebrachte Material" übernommen habe.
Bing war von der britischen Yellow Press wüst beschimpft worden,
weil er sich eine wochenlange Schlammschlacht mit seiner Ex-Geliebten
Hurley um die Vaterschaft des kleinen Damian Charles lieferte. Der
"Daily Mirror" veröffentlichte unter anderem Bings Telefonnummer und
forderte seine Leser auf, den Millionär anzurufen, um ihm zu sagen,
was "genau Sie von ihm denken".
Bing, der danach drei Todesdrohungen erhalten haben will, drohte
dem Blatt schließlich mit einer Millionenklage. Er kündigte an, 40
Millionen Dollar Schadenersatz für seine "emotionalen Qualen" und die
Verletzung seiner Privatsphäre erstreiten zu wollen. Am Dienstag
titelte der "Daily Mirror" dann auf der Seite Eins: "Eine demütige
und aufrichtige Entschuldigung an Mr. Steve Bing, den
Menschenfreund". Die Leser müssten wissen, dass Bing nicht so
"schändlich" sei, wie ihn "manche Medien" beschrieben hätten, hieß es
weiter.(APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.