- ENTSCHEIDUNGSPROZESSE IM RAT
Der Vertrag von Nizza schafft das Prinzip der Einstimmigkeit - und damit das nationale Veto - nicht ab, bringt aber eine Ausweitung der Bereiche, in denen künftig mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird. Dazu gehören etwa die Kohäsionsfonds, wo ab 1.1.2007 zur Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit übergegangen wird; der Bereich Einwanderung, Visum, Asyl, wo zeitlich gestaffelt bei den meisten Fragen zur qualifizierten Mehrheit übergegangen wird; sowie Teile der Steuer-, Handels- und Sozialpolitik.
- EU-KOMMISSION
Die heutige Kommission hat 20 Mitglieder, wobei die fünf großen Mitglieder Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien jeweils zwei Kommissare stellen, alle anderen Staaten je einen. Mit dem Vertrag von Nizza verzichten die Großen auf ihren zweiten Kommissar, um sicherzustellen, dass ab 2005 jeder Staat einen Kommissar stellt. Nach der Erweiterung auf 27 Staaten wird die Zahl der Kommissare auf eine bisher nicht festgelegte Anzahl reduziert und eine paritätische Rotation eingeführt.
Die Stellung des Kommissionspräsidenten wurde gestärkt. Er kann mit Zustimmung der anderen Kommissare ein Mitglied der Kommission zum Rücktritt zwingen. Der Kommissionspräsident soll nach dem Vertrag von Nizza vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt werden, statt wie bisher einstimmig.
- AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK
In diesem Bereich wird künftig die Möglichkeit einer "verstärkten Zusammenarbeit" einzelner Mitgliedsstaaten bestehen. Sie können damit eine gemeinsame Maßnahme oder einen gemeinsamen Standpunkt durchführen, ohne von dem bisher in diesem Bereich bestehenden Vetorecht der einzelnen Staaten behindert zu werden. Mindestens acht Staaten müssen sich zusammentun, um eine "verstärkte Zusammenarbeit" zu begründen, jene Staaten, die sich nicht beteiligen wollen, müssen dies auch nicht. Die Regelung gilt nicht für den militärischen Bereich.
- STIMMGEWICHTUNG IM RAT
Ab 1. Jänner 2005 wird die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit geändert, indem die Stimmgewichtung der Staaten neu verteilt wird. Ist heute eine qualifizierte Mehrheit mit mindestens 62 von 87 Stimmen gegeben, so wird diese in einer EU mit 27 Mitgliedern 225 der insgesamt 345 Stimmen betragen. Den neuen Mitgliedern werden ihre Stimmen im Rat entsprechend ihrer Bevölkerungsgröße zugeteilt. So erhält Polen, mit 38 Millionen Einwohnern künftig der sechstgrößte Mitgliedsstaat der EU, 27 Stimmen. Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien haben jeweils 29, Spanien 27 Stimmen. Österreich bekommt zwölf Stimmen, genauso viele wie Ungarn und Tschechien. Für eine Entscheidung im Rat soll künftig außerdem eine Staatenmehrheit erforderlich sein, d.h. mindestens 62 Prozent der EU-Bevölkerung müssen zustimmen.
- EUROPAPARLAMENT
Die Zahl der Abgeordneten wird von 626 auf 732 vergrößert. Diese Zahl darf nicht mehr überschritten werden. Die neuen Mitglieder bekommen im Vertrag von Nizza ihre Zahl der Abgeordneten zugewiesen, ausdrücklich wird aber vermerkt, dass die letzte Entscheidung darüber in den Beitrittsverhandlungen fallen wird. Die meisten Abgeordneten wird wie bisher Deutschland mit 99 Stellen. Österreich fällt von 21 auf 17. Die Bedeutung des Parlaments wird durch eine Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens, bei dem Beschlüsse gemeinsam von Rat und Parlament gefasst werden, gestärkt. Dazu gehören einzelne Artikel zu Rechts-, Wirtschafts- und Asyl- und Einwanderungsbestimmungen.
- ZUKUNFT
Mit der künftigen Ausgestaltung der Europäischen Union befasst sich der Konvent, der bis Ende 2003 einen Entwurf vorlegen wird. Im Jahr 2004 wird neuerlich eine Regierungskonferenz einberufen, um noch zur Diskussion stehende Fragen zu klären.
- STIMMGEWICHTUNG IM RAT
Bisher:
Deutschland 10
Frankreich 10
Italien 10
Großbritannien 10
Spanien 8
Belgien 5
Niederlande 5
Portugal 5
Griechenland 5
Österreich 4
Schweden 4
Dänemark 3
Finnland 3
Irland 3
Luxemburg 2
INSGESAMT 87künftig:
Deutschland 29
Großbritannien 29
Frankreich 29
Italien 29
Spanien 27
Polen 27
Rumänien 14
Niederlande 13
Griechenland 12
Tschechische Republik 12
Belgien 12
Ungarn 12
Portugal 12
Schweden 10
Bulgarien 10
Österreich 10
Slowakei 7
Dänemark 7
Finnland 7
Irland 7
Litauen 7
Lettland 4
Slowenien 4
Estland 4
Zypern 4
Luxemburg 4
Malta 3
INSGESAMT 345 - ZAHL DER ABGEORDNETEN IM EUROPAPARLAMENT
Bisher:
Deutschland 99
Frankreich 87
Großbritannien 87
Italien 87
Spanien 64
Niederlande 31
Belgien 25
Griechenland 25
Portugal 25
Schweden 22
Österreich 21
Dänemark 16
Finnland 16
Irland 15
Luxemburg 6
INSGESAMT 626Künftig:
Deutschland 99
Großbritannien 72
Frankreich 72
Italien 72
Spanien 50
Polen 50
Rumänien 33
Niederlande 25
Griechenland 22
Portugal 22
Belgien 22
Tschechische Republik 20
Ungarn 20
Schweden 18
Bulgarien 17
Österreich 17
Slowakei 13
Dänemark 13
Finnland 13
Irland 12
Litauen 12
Lettland 8
Slowenien 7
Estland 6
Zypern 6
Luxemburg 6
Malta 5
INSGESAMT 732