Das steirische Elektrizitätsversorgungsunternehmen Steweag-Steg hat beim Landesgericht Salzburg eine einstweilige Verfügung erreicht, wonach der "Stromdiskonter Switch nicht mehr mit irreführenden Werbebotschaften" in der Steiermark werben darf.Unlauterer Wettbewerb Hintergrund der Klage wegen unlauteren Wettbewerbs von Steweag-Steg war, dass Switch in einer Inseratenkampagne in einer Gratiszeitung mit Kunden warb, die durch einen Wechsel des Stromlieferanten angeblich Geld sparen würden. Das Gericht hat laut Steweag-Steg erkannt, dass die "inkriminierte Aussage von Switch unrichtig ist", so der steirische Energieversorger am Freitag in einer Aussendung. "Ruf der Branche auf dem Spiel" Steweag-Steg-Vorstandsdirektor Hubert Zankel meinte, dass "diese einstweilige Verfügung kommen würde, war auf Grund der Faktenlage zu erwarten gewesen. Die Steweag-Steg musste reagieren, damit zumindest die bereits Monate anhaltende mediale Vorgaukelung falscher Tatsachen zum Nachteil unserer Kunden ein Ende nimmt". Der Vorstand erklärte weiters, es stehe "nicht zuletzt der Ruf der gesamten Branche auf dem Spiel". Leider seien die "unseriösen Praktiken einiger Mitbewerber an der Haustür unserer Kunden hiermit noch nicht gebannt", so Zankel. Trotzdem sei man überzeugt, dass dies "ein erster Schritt zur Durchsetzung rechtlich einwandfreier Methoden am Energiemarkt" sei. "100 Euro in drei Minuten" Laut Steweag-Steg habe Switch mit Slogans wie "100 Euro in drei Minuten" geworben. Dabei habe Switch auf einen Preisvergleich anhand des Tarifrechners des Regulators, der Elektrizitäts-Control GmbH (E-Control) Bezug genommen und der Steweag zu Folge "durch den Vergleich mit einem unzutreffenden Tarif eine Ersparnis" suggeriert. Anstatt der Ersparnis habe dies "aber tatsächlich eine deutliche Preiserhöhung für den Beispielskunden" bedeutet, so ein Steweag-Sprecher. (APA)