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Salzburger Gericht stoppt Switch-Werbung
Einstweilige Verfügung des Landesgerichtes Salzburg nach Klage von Steweag-Steg untersagt "irreführenden Strompreisvergleich"
Das steirische Elektrizitätsversorgungsunternehmen
Steweag-Steg hat beim Landesgericht Salzburg eine einstweilige
Verfügung erreicht, wonach der "Stromdiskonter Switch nicht mehr mit
irreführenden Werbebotschaften" in der Steiermark werben darf.Unlauterer Wettbewerb
Hintergrund der Klage wegen unlauteren Wettbewerbs von
Steweag-Steg war, dass Switch in einer Inseratenkampagne in einer
Gratiszeitung mit Kunden warb, die durch einen Wechsel des
Stromlieferanten angeblich Geld sparen würden. Das Gericht hat laut
Steweag-Steg erkannt, dass die "inkriminierte Aussage von Switch
unrichtig ist", so der steirische Energieversorger am Freitag in
einer Aussendung.
"Ruf der Branche auf dem Spiel"
Steweag-Steg-Vorstandsdirektor Hubert Zankel meinte, dass "diese
einstweilige Verfügung kommen würde, war auf Grund der Faktenlage zu
erwarten gewesen. Die Steweag-Steg musste reagieren, damit zumindest
die bereits Monate anhaltende mediale Vorgaukelung falscher Tatsachen
zum Nachteil unserer Kunden ein Ende nimmt". Der Vorstand erklärte
weiters, es stehe "nicht zuletzt der Ruf der gesamten Branche auf dem
Spiel". Leider seien die "unseriösen Praktiken einiger Mitbewerber an
der Haustür unserer Kunden hiermit noch nicht gebannt", so Zankel.
Trotzdem sei man überzeugt, dass dies "ein erster Schritt zur
Durchsetzung rechtlich einwandfreier Methoden am Energiemarkt" sei.
"100 Euro in drei Minuten"
Laut Steweag-Steg habe Switch mit Slogans wie "100 Euro in drei
Minuten" geworben. Dabei habe Switch auf einen Preisvergleich anhand
des Tarifrechners des Regulators, der Elektrizitäts-Control GmbH
(E-Control) Bezug genommen und der Steweag zu Folge "durch den
Vergleich mit einem unzutreffenden Tarif eine Ersparnis" suggeriert.
Anstatt der Ersparnis habe dies "aber tatsächlich eine deutliche
Preiserhöhung für den Beispielskunden" bedeutet, so ein
Steweag-Sprecher. (APA)