Budapest/Wien - Das ungarische Justizministerium will die Höchstsumme der Entschädigungszahlungen für Holocaustopfer von 30.000 Forint (122,2 Euro) auf 600.000 Forint (2.445 Euro) pro Kopf erhöhen. Dies meldet die ungarische Nachrichtenagentur MTI am Donnerstag und beruft sich dabei auf Kreise aus dem Justizministerium. Die 600.000 Forint pro Kopf "für den Verlust des Lebens" würden an die Familien von Opfern der Shoah gehen. Das Verfassungsgericht hatte im Dezember 2000 die damals festgelegte Summe von 30.000 Forint für "den Verlust des Lebens" für verfassungswidrig erklärt. Justizminister Peter Barandy bestätigte gegenüber MTI, dass man bereits informelle Gespräche mit den betroffenen Organisationen geführt habe. Für offizielle Verhandlungen sei jedoch noch eine Ermächtigung der Regierung nötig. Der Minister hoffe, dass die Regierung in der kommenden Woche diese Ermächtigung erlassen werde. Peter Tordai, Präsident der Vereinigung der Jüdischen Kultusgemeinden Ungarns (Mazsihisz), sagte gegenüber MTI, dass sich die Organisation bereits mit dem Ministerium über die auszuzahlende Summe einig sei, es allerdings noch Meinungsverschiedenheiten über den Beginn der Auszahlungen gebe. Während nämlich nach MTI-Informationen das Ministerium die Auszahlungen erst für 2004-2006 plane, bestehe die Mazsihisz auf einen Beginn der Überweisungen noch im Jahr 2003. Laut Tordai wäre es "unvorstellbar, untragbar und empörend", würden die Auszahlungen nicht bereits im kommenden Jahr beginnen. Tordai bemängelte auch, dass in den jetzigen Entschädigungsplänen die Frage des Erbrechts nicht geregelt sei. Es gehe darum, was mit Entschädigungen für jene Personen passiere, die ohne Erben gestorben seien. Der Friedensvertrag von Paris 1947 zwischen Ungarn und den Alliierten lege in diesem Fall nämlich die jüdische Gemeinschaft als Erben fest. Ohne entsprechende Regelung würde jedoch die Entschädigung an den ungarischen Staat zurückfallen, sagte Tordai. Der Mazsihisz-Präsident konnte allerdings keine Zahlen nennen, wie viele Menschen entschädigungsberechtigt seien, und wie hoch daher die Gesamtsumme der Auszahlungen betragen werde. (APA)