Salzburg/München - Überlebende und Hinterbliebene der Brandkatastrophe von Kaprun haben sich in einer Petition an den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) über Fehler und Pannen bei der gerichtlichen Aufklärung beschwert. Über "verschiedene belegbare Vorgänge" beim Strafprozess am Landesgericht Salzburg seien die Opfer "entsetzt und bestürzt", heißt es in dem Schreiben, das Donnerstag der bayerischen Staatskanzlei in München übergeben wurde.Kritik an späten Auftauchen von Unterlagen Der deutsche Rechtsanwalt Michael Witti, der nach eigenen Angaben etwa 50 Überlebende und Hinterbliebene als Privatbeteiligte in Salzburg vertritt, kritisierte vor allem das späte Auftauchen von "maßgeblichen Unterlagen", die von der Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) kurz nach dem Unglück zusammengestellt worden waren. Bei dem Brand eines Zuges der Gletscherbahn waren vor knapp zwei Jahren 155 Menschen ums Leben gekommen. Der Salzburger Gerichtspräsident wies die Vorwürfe Wittis zurück. Auf einige Aussagen wolle er gar nicht eingehen, "weil ich mich nicht auf diese Ebene begeben will", erklärte Walter Grafinger. Seinen Mandanten sei klar, dass der bayerische Ministerpräsident nicht unmittelbar Einfluss auf die österreichischen Behörden und die Justiz nehmen könne, sagte Witti. Es sei aber angesichts des engen Verhältnisses der Regierungen in München und Wien vorstellbar, dass die Probleme des Prozesses in internen Gesprächen erörtert werden. Stoiber solle dabei auch prüfen, wie die Rechte der Deutschen in Österreich besser geschützt werden könnten. "Durchaus normal" Zum Vorwurf, dass maßgebliche Beweisstücke erst spät aufgetaucht seien, betonte indes der Salzburger Gerichtspräsident, das sei kein besonderes Verfahrensunglück. "Sämtliche Unterlagen werden in die Begutachtung durch die Sachverständigen und in das Verfahren eingearbeitet" und seien somit voll berücksichtigt, erklärte Grafinger. Zum zweiten Vorwurf, dass der Sachverständige Anton Muhr Beweisstücke daheim aufbewahrt habe, meinte er, das sei "durchaus normal". Oft würden Sachverständige Beweismittel erst beim Prozess mitbringen, etwa Teile der Buchhaltung oder auch Bremsscheiben. (APA)