Noch nie gab es soviele Scheidungen - In Österreich ist jede zweite Ehe betroffen - Tendenz steigend
Fast jede zweite Ehe wird in Österreich geschieden - Tendenz steigend. Im Jahr 2001 wurden laut Statistik Austria um 5,3 Prozent mehr Ehen geschieden als im Jahr davor. Dabei steht Wien - 59 von 100 Ehen wurden 2001 getrennt - an der Spitze. Unter den 20.582 Scheidungen im Vorjahr verzeichnete Vorarlberg mit 16,7 Prozent den höchsten Anstieg; Salzburg ist das einzige Bundesland, in dem es einen leichten Rückgang an Scheidungen gab.Eine Mehrheit von 90 Prozent der Scheidungen wurde einvernehmlich gelöst, etwa ein Drittel der geschiedenen Ehen waren kinderlos geblieben. Von einer Scheidung betroffen waren 18.961 Kinder unter 18 Jahre. Parallel zur Zunahme der Scheidungen sinkt auch die Anzahl an Eheschließungen.
Österreich hat kürzeste Ehedauer
Ließen sich in Österreich 1950 noch weit über 50.000 Paare trauen, so "trauten" sich im Jahr 2000 nur mehr etwa 40.000 auf das Standesamt. Die Abnahme der Eheschließungen und die Zunahme der Scheidungen sind im gesamten EU-Raum zu beobachten. Interessant ist auch die Tatsache, dass Österreich im europäischen Vergleich 1998 mit durchschnittlich 11 Jahren die kürzeste Ehedauer bis zur Scheidung aufwies. Am längsten hielten in diesem Jahr italienische Ehen mit durchschnittlich 16 Jahren bis zur Trennung. (Österreichisches Institut für Familienforschung)
Einvernehmliche Scheidung
Mit der Familienrechtsreform 1976/77 wurde in Österreich das Scheidungsrecht reformiert und die "einvernehmliche Scheidung" eingeführt. Indem vom "Schuldprinzip" abgegangen und das "Zerrüttungsprinzip" als ausreichend anerkannt wurde, ist ein unbürokratisches und kostengünstiges Verfahren möglich. Die Eheleute vereinbaren einen Termin beim Bezirksgericht und geben an, dass sie ein halbes Jahr getrennt leben (das kann auch in der gemeinsamen Wohnung sein).
Scheidungsvergleich
Die einvernehmliche Scheidung wird mit einem Scheidungsvergleich "geregelt". Dazu müssen im Vorfeld eine Reihe von Punkten (Ehescheidungsfolgen) geklärt sein: