Innsbruck - Das Führen und Halten gewisser Hunderassen soll
ab dem nächsten Jahr in Tirol bewilligungspflichtig sein. Dies gilt
einerseits für so genannte Kampfhunde, andererseits für alle Hunde,
die vom jeweiligen Amtstierarzt als gefährlich eingestuft werden,
kündigte der für das Landespolizeigesetz zuständige Umwelt- und
Naturschutzreferent, LHstv. Hannes Gschwentner (SP) am Montag an.
Außerdem dürfen nur noch Menschen mit einwandfreiem Leumundszeugen
Vierbeinern bei der Schutzhundeausbildung das Zubeißen lernen.
Die geplante Novellierung des Landespolizeigesetzes diene sowohl
dem Schutz von Menschen als auch dem Schutz von Tieren. Dass alle
Hunde in geschlossenen Siedlungen an der Leine gehalten werden
müssen, schütze Menschen, die verständlicherweise vor Hunden Angst
haben. Durch den Leinenzwang würden aber auch die Hunde vor Unfällen
im Straßenverkehr geschützt.
Die Aufregung rund um die geplante Bewilligungspflicht für gewisse
Hunderassen sehe er, Gschwentner, gelassen: "Wer einen Hund mit
starker Beißkraft halten will, dem wird nichts in den Weg gelegt. Die
Hundebesitzer müssen lediglich nachweisen, dass sie weder alkohol-
noch suchtgiftkrank sind, und dass sie nicht nach dem Tierschutz-
bzw. dem Jagdschutzgesetz oder wegen Zuhälterei bzw. Menschenhandels
vorbestraft sind", betonte Gschwentner. (APA)