amnesty international listet juristische Mängel der Bundesbetreuung von Asylwerbern auf Schreiben an Innenminister Strasser Wien - Die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) hat eine Liste von juristischen Mängeln im neuen Erlass des Innenministeriums in Sachen Bundesbetreuung vorgelegt. Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai Österreich, erklärte am Samstag, der Ausschluss aus der Bundesbetreuung von Asylwerbern aus bestimmten Ländern sei nicht nur aus humanitärer, sondern auch aus juristischer Sicht "skandalös". Nach Ansicht Patzelts ist der Erlass sowohl völkerrechts- und menschenrechtswidrig als auch im Widerspruch zu einer neuen EU-Richtlinie. Zwar sehe die Genfer Flüchtlingskonvention kein Recht auf eine Bundesbetreuung vor. Es sei jedoch "zwingend, mittellosen Flüchtlingen ohne Wenn und Aber das Überleben zu sichern. Ohne Dach über dem Kopf und ohne Essen kann ich ein mehrjähriges Asylverfahren nicht überleben", so Patzelt. Weiters verweist der ai-Generalsekretär darauf, dass ab 2004 eine neue EU-Richtlinie in Kraft tritt, die Mindeststandards für die Flüchtlingsbetreuung bringe. Zwar sei die Richtlinie noch nicht in Kraft, doch sei es laut EU-Recht nicht erlaubt, vor dem Inkrafttreten einer neuen Richtlinie "zielwidrige Veränderungen" vorzunehmen. Das Innenministerium habe mit seinem Asyl-Erlass dies jedoch getan. Insgesamt sei es aus juristischer Sicht "dramatisch", einzelne Ländergruppen aus der Flüchtlingsbetreuung auszuschließen. Dies sei "diskriminierend, wenn nicht sogar rassistisch", so Patzelt. Auch nach österreichischem Recht sei der Erlass fraglich. Wenn etwa ein Asylwerber bereits auf Grund eines polizeilichen Verdachts auf eine strafbare Handlung aus der Bundesbetreuung entlassen werden kann, dann sei dies "tiefstes Mittelalter", so der ai-Generalsekretär. Patzelt berichtete, morgen, Sonntag, Innenminister Ernst Strasser in einem Schreiben detailliert die juristischen Bedenken vorzulegen. "Wir warten auf eine Antwort", so Patzelt, der auch ankündigte, die Auswirkungen des neues Asyl-Erlasses im ai-Jahresbericht ausführlich zu behandeln. Als einzigen Ausweg aus der derzeitigen Problematik sieht ai eine Verkürzung der Asylverfahren von derzeit rund zweieinhalb Jahre auf zweieinhalb Wochen oder Monate. Dafür müssten jedoch geeignete Ressourcen geschaffen werden.(APA)