Karlsruhe - Der Haftrichter des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) hat am Freitag den Haftbefehl gegen den in Hamburg festgenommenen mutmaßlichen Helfer der Selbstmordattentäter vom 11. September bestätigt. Wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, wurde gegen den 29-jährigen Marokkaner Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeordnet. Demnach äußerte sich der Beschuldigte Abdelghani Mzoudi nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Generalbundesanwalt Kay Nehm wirft dem Marokkaner vor, die Hamburger Terror-Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta mit Geld und logistischer Hilfe unterstützt zu haben. Die Bundesanwaltschaft prüft nun, ob Mzoudi die Attentatspläne der Gruppe im Detail kannte. In diesem Fall müsste der Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und mehrtausendfachen Mord erweitert werden. Der Marokkaner war am Donnerstag in Hamburg festgenommen worden. Laut Bundesanwaltschaft soll er den mit internationalem Haftbefehl gesuchten Marokkaner Zakariya Essabar Ende 2000/Anfang 2001 für dessen geplante Flugausbildung in den USA Geld zur Verfügung gestellt und dem Todespiloten Marwan Alshehhi ein Zimmer in einem Studentenwohnheim verschafft haben. "Spiegel online" zufolge stützt sich der Haftbefehl vor allem auf die belastende Aussage eines Verdächtigen, der der im April ausgehobenen Islamisten-Gruppe al-Tawhid angehören soll. Der damals festgenommene Shadi A. will demnach Abdelghani Mzoudi im Sommer 2000 in einem Ausbildungslager des El-Kaida-Netzwerks des mutmaßlichen Terroristenführers Osama bin Laden in Afghanistan gesehen haben. Shadi A. habe den Ermittlern bereits mehrfach wichtige Hinweise über die Hamburger Gruppe gegeben, hieß es weiter. (APA)