TV- und Radiostationen, die Musik gleichzeitig auch im Internet senden, müssen künftig nicht mehr Lizenzen von allen nationalen Einzelorganisationen einholen. Wie die EU-Kommission in einer Aussendung mitteilte, haben sich die Copyright-Organisationen und Gebührensammler innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mit Ausnahme von Spanien und Frankreich auf ein One-Stop-Prinzip geeinigt. Demnach ist es im Bereich der Musikverbreitung im Internet künftig möglich, die Lizenzierung bei einer beliebigen Organisation in einem EWR-Staat vorzunehmen. Damit werde eine neue Kategorie der Urheberrechtslizenzen geschaffen, die mit ihrer Unabhängigkeit von territorialen Grenzen dem globalen Charakter des Internets Rechnung trage. Vorteile für Konsumenten und Rechtinhaber "Die Schaffung eines geregelten Marktes für so genanntes Simulcasting wird Vorteile sowohl für Konsumenten als auch Rechtinhaber bringen", erklärte Wettbewerbskommissar Mario Monti. Die Vereinbarung gewährleiste, dass der Konsument das Musikprogramm der TV- bzw. Radiostation seiner Wahl per Internet überall auf der Welt hören kann. Den Rechteinhabern sichere die Vereinbarung korrekte Bezahlung. Zudem werde der Wettbewerb unter den Copyright-Organisationen erhöht. Die Vereinbarung beziehe sich nur auf Urheberrechtsgebühren, die von Musiklabels eingehoben werden. Die Rechte von Autoren bzw. Komponisten sind nicht betroffen, sie werden von anderen Organisationen eingehoben. Der EWR besteht aus den 15 EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Laut Aussendung haben sich der Vereinbarung auch Organisationen aus Zentral- und Osteuropa, Asien, Südamerika, Australien und Neuseeland angeschlossen. (pte)