Wien- Für die Drahtzieher des weltweiten Handels mit Kinder soll es enger werden. Derzeit gilt immer noch das Prinzip, dass jeder Staat nach seinen rechtlichen Bestimmungen die Bestrafung vornimmt. Bei der "terres des hommes"-Tagung gestern, Montag, in Zürich forderten internationale Richter, dass in Zukunft das Delikt "Kindesmissbrauch" in die Statuten des internationalen Strafgerichtshof in Rom aufgenommen werden sollte. Mit dem internationalen Gerichtshof in Rom gibt es mittlerweile eine erste ständige und zumindest der Idee nach weltweite Gerichtsbarkeit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Kinderhandel ist bis jetzt nicht angeführt. "Obwohl sich seit dem Weltkindergipfel in Stockholm vieles gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern getan hat, könnte die praktische Zusammenarbeit zwischen den Staaten noch verbessert werden", meinte Christian Manquet, zuständig für materielles Strafrecht im Justizministerium am Dienstag. Der Sextourismus sei vor allem in den armen Ländern in Asien sehr ausgeprägt und das Schutzalter der Kinder sei dort auch sehr niedrig. "Jetzt sind die reichen Staaten - die EU-Länder und die des anglo-amerikanischen Raumes - gefragt, ihre Gesetze zu ändern und gegebenenfalls zu verschärfen", forderten internationale RechtsexpertInnen. Rechtslage in Österreich ÖsterreicherInnen, die im Ausland Kinder sexuell missbrauchen, müssen sich vor dem österreichischen Strafrecht verantworten, egal, wie hoch das festgesetzte Schutzalter für Kinder in dem jeweiligen Land ist. Ein Beispiel: In Spanien ist der sexuelle Verkehr mit einem 13-jährigen Mädchen erlaubt, in Österreich nicht. "Geht dort ein Österreicher eine intime Beziehung mit diesem Kind ein, wird er vor Ort auch nicht bestraft. Kommt er nach Hause zurück, plaudert die Geschichte am Wirtshaustisch aus und jemand zeigt ihn an, wird er nach dem Paragraf 65 des Strafgesetzbuches bestraft", erklärt Manquet. Denn in Österreich gilt das gesetzliche Schutzalter von 14 Jahren. Die Anzahl von Misshandlungen an Kindern durch Österreicher im Ausland scheint in der Verbrechensstatistik nicht auf, erklärte dazu Stefan Benner von der internationalen Abteilung des Justizministeriums. Darüber würden kaum Mitteilungen gemacht. (APA)