Geschlechterpolitik
Zusammenarbeit in punkto Kindesmissbrauch gefragt
Internationale Richter wollen Kindesmissbrauch in Statuten des internationalen Strafgerichtshof aufnehmen
Wien- Für die Drahtzieher des weltweiten Handels mit Kinder
soll es enger werden. Derzeit gilt immer noch das Prinzip, dass jeder
Staat nach seinen rechtlichen Bestimmungen die Bestrafung vornimmt.
Bei der "terres des hommes"-Tagung gestern, Montag, in Zürich
forderten internationale Richter, dass in Zukunft das Delikt
"Kindesmissbrauch" in die Statuten des internationalen
Strafgerichtshof in Rom aufgenommen werden sollte. Mit dem internationalen Gerichtshof in Rom gibt es mittlerweile
eine erste ständige und zumindest der Idee nach weltweite
Gerichtsbarkeit für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Kinderhandel ist bis jetzt nicht angeführt.
"Obwohl sich seit dem Weltkindergipfel in Stockholm vieles gegen
die sexuelle Ausbeutung von Kindern getan hat, könnte die praktische
Zusammenarbeit zwischen den Staaten noch verbessert werden", meinte
Christian Manquet, zuständig für materielles Strafrecht im
Justizministerium am Dienstag.
Der Sextourismus sei vor allem in den armen Ländern in Asien sehr
ausgeprägt und das Schutzalter der Kinder sei dort auch sehr niedrig.
"Jetzt sind die reichen Staaten - die EU-Länder und die des
anglo-amerikanischen Raumes - gefragt, ihre Gesetze zu ändern und
gegebenenfalls zu verschärfen", forderten internationale
RechtsexpertInnen.
Rechtslage in Österreich
ÖsterreicherInnen, die im Ausland Kinder sexuell missbrauchen, müssen
sich vor dem österreichischen Strafrecht verantworten, egal, wie hoch
das festgesetzte Schutzalter für Kinder in dem jeweiligen Land ist.
Ein Beispiel: In Spanien ist der sexuelle Verkehr mit einem
13-jährigen Mädchen erlaubt, in Österreich nicht. "Geht dort ein
Österreicher eine intime Beziehung mit diesem Kind ein, wird er vor
Ort auch nicht bestraft. Kommt er nach Hause zurück, plaudert die
Geschichte am Wirtshaustisch aus und jemand zeigt ihn an, wird er
nach dem Paragraf 65 des Strafgesetzbuches bestraft", erklärt
Manquet. Denn in Österreich gilt das gesetzliche Schutzalter von 14
Jahren.
Die Anzahl von Misshandlungen an Kindern durch Österreicher im
Ausland scheint in der Verbrechensstatistik nicht auf, erklärte dazu
Stefan Benner von der internationalen Abteilung des
Justizministeriums. Darüber würden kaum Mitteilungen gemacht. (APA)