Gegen ein Lizenzkartell der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der EU hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof in erster Instanz entschieden. Die Fernsehsender benachteiligen nach Ansicht der EU-Richter ihre Konkurrenten bei der Weiterverwertung von Sportrechten übermäßig. Anlass für den Prozess war die Klage von vier Privatsendern, die um ihre Chance zur Berichterstattung über die Olympischen Spiele 2004 und 2006 fürchteten.Im Visier der Richter ist das "Eurovisions"-System der European Broadcasting Union (EBU) mit 71 öffentlich-rechtlichen Sendern aus 52 Staaten in Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten - einschließlich ORF. Die Anstalten kaufen gemeinsam Rechte insbesondere an Sportveranstaltungen, die sie dann in ihrem Land exklusiv verwerten. Dies halten die Luxemburger Richter zwar nicht per se für EU-rechtswidrig. Sie monieren aber die Regelung, wonach die EBU-Anstalten diese Exklusivrechte auch dann auf alle Wettbewerbe ein und desselben Sportereignisses ausdehnen, wenn sie nicht die Absicht haben, alle Wettbewerbe direkt auszustrahlen. Mit ihrem Urteil widersprechen die Richter der EU-Kommission, die der EBU die umstrittene Regelung bis 2005 genehmigt hatte. Die Brüsseler Behörde prüft nun Rechtsmittel gegen das Urteil. (DER STANDARD, Printausgabe vom 9.10.2002)