Madrid/Bilbao - Spaniens Nationaler Gerichtshof hat das einstweilige Verbot der baskischen Separatisten-Partei Batasuna (Einheit) bestätigt. Das Gericht wies am Dienstag in Madrid den Einspruch der Partei gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters Baltasar Garzón zurück. Aus dem vorliegenden Beweismaterial gehe hervor, dass Batasuna nicht nur mit der Untergrundorganisation ETA zusammengearbeitet habe, sondern auch ein integraler Bestandteil dieser bewaffneten Terrororganisation sei.Ermittlungsrichter: Batasuna sei lediglich Befehlsempfänger von ETA-Terroristen Die Entscheidung Garzóns, wonach die Partei für zunächst drei Jahre alle Aktivitäten einstellen muss, sei angemessen, entschied das Gericht. Damit solle verhindert werden, dass weitere Gesetzesverstöße begangen würden. Garzón hatte im August angeordnet, dass die als politischer Arm der ETA geltende Partei ihre Büros und Bürgertreffs schließen muss und ihr gesamtes Vermögen eingezogen wird. Nach Ansicht des Ermittlungsrichters ist die 1978 unter dem Namen Herri Batasuna (Volksunion) gegründete Partei lediglich ein Befehlsempfänger von ETA-Terroristen. Batasuna war mit einem Stimmenanteil von zuletzt 10,1 Prozent die viertstärkste Partei im spanischen Baskenland. Das Parlament der autonomen Region und zahlreiche Kommunen weigern sich bislang, nach der Verbotsentscheidung die Fraktionen der Separatisten aufzulösen. Razzien im Baskenland Die Polizei hat am Dienstag bei Razzien im spanischen Baskenland 17 mutmaßliche Gewalttäter aus dem Umfeld der Untergrundorganisation ETA festgenommen. Den jungen Leuten wird nach Angaben der Ermittler vorgeworfen, organisierten Gruppen des so genannten Straßenkampfes (kale borroka) anzugehören. Diese Gruppen gelten als der "Nachwuchs" der ETA-Terroristen und verüben häufig Brandanschläge auf Bankfilialen, Amtsgebäude oder Linienbusse. (APA/dpa)