- Abgasprobleme Ein altes Fahrzeug wird importiert, die aktuell gültigen Abgas- (Euro II) oder Lärmvorschriften könnten eventuell nicht erfüllt werden. Fahrzeuge aus der EU ab Baujahr 1996 haben in der Regel die EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier), hier verlangen die Landesprüf- stellen, bei denen das Fahrzeug vorgeführt wird, lediglich eine §-57a-Überprüfung ("Pickerl"). Ausnahmen gibt es für Autos, die Übersiedlungsgüter sind. Man sollte bei den Landesprüfstellen oder in Wien bei der MA 46 die Merkblätter besorgen.
- Dokumente fehlen Das Fahrzeug wurde umgebaut, es fehlen aber die Zertifikate, etwa zur Unfallsicherheit oder Ähnlichem. Besonders akut bei Auspuffanlagen von Motorrädern, die zwar vom Hersteller aus technisch unbedenklich, aber nur für den Rennsport, nicht jedoch für die Straße zugelassen sind.
- Gleichheitsbestätigung Nicht alle Typen von Fahrzeugen werden weltweit baugleich angeboten. Wenn die Behörden Zweifel haben, können sie eine Gleichheitsbestätigung verlangen. Die Importeure - nicht gerade glücklich mit Eigenimporten - lassen sich diese nicht selten mit bis zu 1000 Euro abgelten.
- Originalität Historische Fahrzeuge sind problemlos zu importieren, wenn sie in der entsprechenden "roten Eurotax-Liste" angeführt sind. Werden aber Unsicherheiten vermutet, kann die Zulassungsstelle einen gerichtlich beeideten Sachverständigen einschalten, was die Kosten wieder steigen lässt. Zu den Kosten der diversen Bestätigungen kommen noch die Steuern in Österreich: Es sind 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) vom Rechnungsbetrag inklusive der NoVA (Normverbrauchsabgabe) zu bezahlen. Bei Gebrauchtfahrzeugen aus der EU entfällt die EUSt. (Leo Szemeliker, DER STANDARD, Printausgabe 8.10.2002)
Wirtschaftsrecht
Mit spitzem Bleistift
Trotz gemeinsamen Wirtschaftsraums ist der Autokauf in der EU für Privatpersonen kein einfaches Unterfangen - Fallstricke gibt es genug