Österreich
Ex-Frau mit 51 Messerstichen getötet
Urteil lautet 18 Jahre Haft
Wien - Mit 51 wuchtigen Messerstichen wurde in der Nacht zum
4. Mai 2002 die 39-jährige Litove Qu. (39) in ihrer Wohnung in
Wien-Donaustadt getötet. Ihr Ex-Mann Nzuzi Qu. (33) musste sich am Montag wegen Mordes vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Kurt
Wachsmann) verantworten. "Er ist ein Mann mit zwei Gesichtern", sagte
Biko Botowamungu über den Angeklagten. Der ehemalige Profiboxer und
Teilnehmer an den Olympischen Spielen war der ältere Bruder der
Toten. Im Anschluss an seine Sportler-Karriere war Botowamungu nach
Amerika ausgewandert. Als er 1995 nach Österreich zurück kehrte,
hatte seine Schwester gerade geheiratet. "Meine Tante hat mir gesagt,
dieser Mann ist ein Monster", erinnerte sich der Ex-Boxer. Seine
Schwester wäre von ihm geschlagen worden. Er persönlich habe Nzuzi
Qu. als "falsch" empfunden. Als Baptisten-Priester - diese Funktion
übt Botowamungu mittlerweile offiziell aus - könne er so etwas
einschätzen.
"Zu viel für mich"
Der gewaltsame Tod seiner Schwester habe ihn schockiert: "Ich weiß
nicht, wann ich zuletzt in meinem Leben so geweint habe." Nzuzi Qu. behauptete, das Verbrechen sei "unbewusst" geschehen.
Seine Ex-Frau - er hätte nach der Scheidung die gemeinsame Wohnung
Ende Mai verlassen müssen - habe ihn geschimpft, weil er einen Brief
öffnete, der an sie adressiert war. Er habe sich darauf Kopfhörer
aufgesetzt, um sie nicht anhören zu müssen. Diese habe sie ihm
einfach weg gerissen. "Es war zu viel für mich", sagte der Arbeiter,
der nach Österreich gekommen war, weil er als Zeuge Jehova in seiner
Heimat Angola kein leichtes Leben hatte. Litove habe ihn "sieben
Jahre unter Druck gesetzt": "Diese Verletzungen sind unsichtbar".
Er wisse nicht, weshalb er das Messer genommen habe: "Das war
unbewusst". Bei der Waffe handelte es sich um ein Kampfmesser des
Bundesheers. Klingenlänge: 16,5 Zentimeter.
18 Jahre Haft
Das Gericht verhängte über Nzuzi Qu. nach kurzer Beratungszeit 18
Jahre Haft. Der Schuldspruch wegen Mordes ist nicht rechtskräftig,
der 33-jährige Schwarzafrikaner meldete dagegen
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. In seiner Einvernahme hatte der Mann seine Ex-Frau in ein
schlechtes Licht zu rücken versucht. Sie habe ihm wiederholt
beschieden, ihn nicht zu lieben, ihn als "Sklaven" behandelt, während
sie sich als "Königin" stilisierte, so der Angeklagte. Weshalb sich
die Ehe verschlechterte, könne er nicht beantworten, habe er ihr doch
alles recht machen wollen: "Ich bin ein guter Ehemann. Auch sexuell."
Demgegenüber trat allerdings eine Bekannte der Frau auf, die auf
Wunsch von Litove Qu. zuletzt öfters bei ihr genächtigt hatte, da
sich die 39-Jährige vor ihrem Ex-Mann fürchtete. Mehrfach sei dieser
"ausgerastet", sagte die Zeugin. (APA)