Böhmdorfer wäre "keine Sekunde unglücklich" über Verlust des Ministeramtes
Justizminister würde bei Ausscheiden aus Regierung wieder als Anwalt und im Parlament tätig sein
Redaktion
,
Wien - Dieter Böhmdorfer, Justizminister und Spitzenkandidat
der FPÖ Niederösterreich für die Nationalratswahl am 24. November,
beteuert, er wäre "keine Sekunde lang unglücklich", würde er nach
geschlagener Wahl den höchsten Posten im Justizressort verlieren.
"Ich hänge absolut nicht am Ministeramt", so Böhmdorfer. Er würde
vielmehr sein Mandat im Nationalrat annehmen und wieder als Anwalt
tätig sein, so der Jurist im "Kurier". Mitglied der
FPÖ will er auch als Landes-Spitzenkandidat nicht werden.
"Ich glaube, dass ich im Justizbereich viel in die Fraktion
einzubringen habe", so der Minister. Zudem habe FPÖ-Justizsprecher
Harald Ofner erklärt, nicht mehr kandidieren zu wollen.
Zur Tätigkeit als Anwalt sagte er, er habe zwar kein
"Rückkehrrecht" in seine ehemalige Kanzlei. Allerdings hoffe er
darauf, seinen früheren Arbeitsplatz wieder einnehmen zu können -
auch wenn er seine Firmenanteile mittlerweile verkauft hat.
Böhmdorfer hält sich zugute, dass er auch als blauer
Spitzenkandidat ohne Parteibuch auskomme. "Eine Mitgliedschaft hat
niemand von mir verlangt. Wir haben da eine starke Vertrauensbasis."
An Prognosen über das Wahlergebnis der FPÖ wagt sich der Minister
nicht heran. Die Turbulenzen der vergangenen Wochen haben allerdings
Spuren hinterlassen: "Die Regierungsbeteiligung ist durch einen
Riesenfehler aufgegeben worden, für den man sich nur entschuldigen
kann." Über die Frage nach den Schuldigen am blauen Desaster will der
Minister "sicher nicht diskutieren". (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.