Das "Große Goldene Ehrenzeichen" ist nach dem "Großstern" das zweithöchste Ehrenzeichen, das der Bundespräsident der Republik Österreich zu vergeben hat. In einem Statut (Bundesgesetzblatt 54/ 1953) sind die Modalitäten dafür festgelegt: "Das Ehrenzeichen wird an Personen verliehen", heißt es darin, "die für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen vollbracht und ausgezeichnete Dienste geleistet haben. Wird das Ehrenzeichen an Personen, die sich unter Lebensgefahr (...) Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, verliehen, so ist das Ehrenzeichen an einem besonderen Band zu tragen."Der Bundespräsident verleiht die Auszeichnung auf Vorschlag der Bundesregierung. Ein spezielles Verleihungsdiplom wird "in einfacher Ausstattung ausgefertigt". (pra/DER STANDARD, Printausgabe, 30.10.2002)