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"Donkey Kong"-Mario: Manchmal ein Pfuscher, aber immer gesetzestreu.

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Wien - Die Ergebnisse der deutschen Hartz-Kommission zur Reform des Arbeitsmarkts bringen auch in Österreich wieder Bewegung in die Diskussion. Der Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice (AMS) kommt in einem Papier, das am Mittwoch von Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein und AMS-Chef Herbert Buchinger präsentiert wurde, zum Schluss, dass in Österreich ein Großteil der Vorschläge schon umgesetzt sei. Andere Ansätze, wie etwa die Nicht-Vermittlung von über 55-jährigen, werden abgelehnt, einige Themen erscheinen aber durchaus diskussionswürdig. Bartenstein wünscht sich nun, dass diese Themen von den Sozialpartnern aufgegriffen und noch vor den Nationalratswahlen am 24. November diskutiert werden. Verbesserungen hält Bartenstein vor allem beim Frühwarnsystem, bei den Zumutbarkeitsbestimmungen und bei der Ausweitung des Versichertenkreises auf Selbstständige und neue Arbeitsformen für notwendig. Vor allem aber will der Minister strengere Strafen gegen Schwarzarbeit von Arbeitslosen durchsetzen: Wer beim Pfuschen erwischt wird, soll künftig den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. AMS-Chef Buchinger plädiert vor allem für eine Vereinfachung der Zuverdienstregeln und eine stärkere Differenzierung der Sanktionsmöglichkeiten. Betroffene sollen sich selbst melden Derzeit muss ein Unternehmen sich frühzeitig an das AMS wenden, wenn es mehr als 5 Prozent der Arbeitnehmer kündigten will. "Das ist aber nicht sehr sinnvoll, weil das AMS nur Namenslisten bekommt", so Bartenstein. Künftig sollen sich auch die Betroffenen selbst sofort beim AMS melden müssen. Andernfalls würden sie - wie in der Hartz-Kommission vorgeschlagen - eine Verzögerung beim Arbeitslosengeld riskieren. Angelehnt an die Hartz-Kommission sollen auch die Zumutbarkeitsbestimmungen für Anfahrtszeiten bei überregionaler Jobvermittlung überarbeitet werden. Zwar gebe es beim AMS schon jetzt pro Jahr 12.000 Vermittlungen - 8.000 davon in Tourismusberufen - über die Bundesländergrenzen hinweg, allerdings ist dies nur bei Personen ohne Betreuungspflichten möglich. Arbeitslose mit Kindern oder Familie werden meist nur innerhalb der Gemeindegrenzen vermittelt. "Das ist nicht mehr zeitgemäß", so Bartenstein. Berufschutz Beim Berufschutz hofft der Wirtschaftsminister auf baldige Vorschläge der Sozialpartner, nachdem diese Gespräche im Frühjahr abgebrochen wurden. Möglich sein müsse ein Mischsystem aus dem von den Arbeitnehmern verlangten absoluten Entgeltschutz und dem von den Arbeitgebern gewünschten System, bei dem die Kollektivverträge die Untergrenze darstellen. AMS-Chef Buchinger begrüßte vor allem, dass durch die deutschen Hartz-Vorschläge wieder Bewegung in die zuletzt festgefahrenen Sozialpartnergespräche gekommen sei. Er forderte neuerlich eine "Modernisierung der Recht und Pflichten der Arbeitslosen". Derzeit könnte das AMS Verstöße nur mit 6- bis 8-wöchige Streichung des Arbeitslosengeldes bzw. der Rückforderung unrechtmäßig kassierter Leistungen bestrafen. Zu den möglichen Auswirkungen eines Mindestlohns von 1.000 Euro, wie dies die FPÖ vorgeschlagen hat, meinte Buchinger: "Quantifizieren lässt sich das nicht, es wäre aber eine Gefährdung für Betriebe die weniger zahlen". Der Wirtschaftsminister erklärte, er könne "das politische Ziel, so rasch wie möglich einen solchen Mindestlohn zu erreichen, durchaus unterschreiben. Die Frage sei nur, ob man dies gesetzlich verwirkliche oder weiterhin auf den bewährten Weg über die Sozialpartner setze.(APA)