Eingeknickt sind sie, die Europäer. Denn sie konnten sich nicht auf das kategorische Nein zu Ausnahmeabkommen einigen, das für die weitere politische Stärkung des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) nötig gewesen wäre.Doch immerhin gibt das gemeinsame Kompromissangebot der EU-Staaten an die USA der Bush-Regierung und ihren Bürgern keine Carte blanche: Nur Personen, die von einem anderen Staat entsandt wurden, sollen - gegebenenfalls - vor einer Auslieferung an die Haager Richter bewahrt werden. Nicht jeder US-Amerikaner käme also in den Genuss der Immunität, die Washington möglichst vielen Ländern in bilateralen Abkommen abringen will. Mit ihrer Entsendebedingung haben die Europäer sogar eine sehr elegante Lösung gefunden: Entsandt werden in der Regel nur Diplomaten und Soldaten, die in einem befreundeten Land stationiert sind; hinzu kommen die Mitglieder von UN-Friedensmissionen. Diese Personengruppen genießen schon jetzt - und auch ganz im Sinne des einschlägigen Artikels 98 des IStGH-Statuts - Immunität. Sei es durch die Wiener Diplomatenrechtskonvention oder durch so genannte "SoFAs" - also Übereinkommen über den Status von stationierten Truppen. Dass die US-Regierung dennoch weiterhin auf einer Immunität für alle ihre Bürger beharrt, ist maßlos. Denn wenn ein normaler Amerikaner in einem EU-Staat heute ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, würde er ohnehin dort vor Gericht gestellt - und nicht erst daheim in Texas oder Wisconsin. Das belegt auch, dass es der US-Regierung weniger um den Schutz ihrer Bürger geht, sondern dass sie die Angst vor dem Multilateralismus in Form des IGStH antreibt. Leider werden die Europäer diese Angst erst mildern, wenn es ihnen gelingt, einen der ihren an die Spitze des Gerichts zu bringen. Vor einem EU-Richter fürchtet sich Washington nämlich sicher nicht. (DER STANDARD, Printausgabe, 2.10.2002)