Die umstrittene "Richtlinie für die Bundesbetreuung hilfsbedürftiger Asylwerber einschließlich der Aufnahme in das Notquartier" des Innenministeriums ist seit 1. Oktober 2002 in Kraft. Sie regelt neu, welchem Asylwerber (Person, die bei einer Bundesbetreuungsstelle um politisches Asyl in Österreich angesucht hat) während der Entscheidung über den Asylantrag von Staats wegen Versorgung gewährt wird und welchem nicht.Absolut aus der Bundesbetreuung ausgeschlossen sind etwa Staatsangehörige aus EWR-Ländern, ebenso solche aus Ländern, die um einen EU-Beitritt verhandeln. Nach Abweisung des Asylantrags in Erster Instanz ausgeschlossen sind Russen, Armenier, Türken, Georgier, Aserbaidschaner, Mazedonier, Jugoslawen und Nigerianer - mit Ausnahme von Serben aus dem Kosovo, Tschetschenen sowie Kurden aus der Türkei. (bri/DER STANDARD, Printausgabe, 2.10.2002)