Brüssel/Wien - Ab sofort gelten in der EU neue Regeln für den Vertrieb und den Service von Automobilen: Die so genannte GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) tritt am 1. Oktober in Kraft. Die meisten Autohersteller haben auch in Österreich die "alten" Verträge mit ihren Händlern mit einem Jahr Kündigungsfrist gekündigt. Neue wurden noch nicht ausgegeben, da die Branche auf die Erläuterungen der EU-Kommission wartete. Die 70-seitige Broschüre wurde nun am Montag veröffentlicht.
"Selektives Vertriebssystem"
Die meisten europäischen Hersteller haben sich für das "selektive Vertriebssystem" entschieden, laut GVO wäre "exklusiv" auch möglich. Bei Letzterem kann der Hersteller entscheiden, welchen Händlern er bestimmte Vertragsgebiete zuteilt, kann ihnen aber nicht verbieten, an andere Wiederverkäufer - "Grauhändler" - zu verkaufen. "Selektiv" heißt, er kann qualitative Standards vorgeben und darf einschränken, dass nur an Angehörige des Vertriebsnetzes verkauft wird. Jeder Händler kann dafür ab 2005 EU-weit überall eine Verkaufsstelle aufmachen.
Die Neuregelung war bis zum Schluss in der Branche umstritten. Mit der Verordnung will Wettbewerbskommissar Mario Monti mehr Wettbewerb und niedrigere Preise für die Verbraucher erwirken. (red/DER STANDARD, Printausgabe 1.10.2002)
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