Welt
Neues Forschungs - Rahmenprogramm der EU beschlossen
17,5 Milliarden Euro Volumen - deutliche Einschränkungen im Bereich der Humangenetik
Brüssel - Der EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat das 6.
Forschungsrahmenprogramm für den Zeitraum 2002-2006 beschlossen. Wie
EU-Forschungskommissar Philippe Busquin am Montag in Brüssel auf
einer Pressekonferenz sagte, hat das Programm ein Volumen von 17,5
Milliarden Euro. In der umstrittenen Forschung an embryonalen
Stammenzellen einigte sich der Rat darauf, dass bis Ende 2003 kein
Finanzierung neuer embryonaler Stammzellen durch die EU-Kommission
zur Verfügung gestellt werden soll. Ausdrücklich nicht gefördert von dem 6. Rahmenprogramm werden:
Forschung auf dem Gebiet des menschlichen Klonens für reproduktive
Zwecke; Forschung mit dem Ziel der Veränderung des genetischen
Erbguts des Menschen; Forschung zur Schaffung menschlicher Embryos
allein für Forschungszwecke oder die Herstellung von Stammzellen.
Rückgriff auf alte Bestände
Unter der Bedingung, dass sie nicht im Widerspruch zu nationalen
Gesetzen stehen, können hingegen Forschungsprojekte durch das
EU-Programm gefördert werden, die in Datenbanken gelagerte oder
isolierte embryonale Stammzellen betreffen. Voraussetzung ist, dass
die Forschung in Staaten stattfindet, wo sie nicht verboten ist. Nach
den Worten von Busquin kann unter den EU-Vorschriften das bereits in
Datenbank verzeichnete Material verwendet werden, nicht aber Neues.
Keine Beschränkungen gibt es in den Bereichen Forschung an den
Stammzellen menschlicher Föten, die aus der Nabelschnur gewonnen
wurden sowie bei Forschung unter Verwendung von Stammzellen
Erwachsener.
Bereits im nächsten Frühjahr soll die EU-Kommission eine
Evaluierung vorlegen. Dabei hat auch das Europaparlament ein
Mitspracherecht in der Definition der Forschungsbereiche, die
förderungswürdig und solcher die aus ethischen Gründen nicht von der
EU gefördert werden sollen. Danach soll die EU-Kommission weitere
Richtlinien ausarbeiten. Ethische Grundsatzentscheidungen bleiben
aber, wie Busquin betonte, nationalstaatliche Prärogative.
(APA)