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Seltsame Pönale- und Ausstellungsgebühren- regeln: Das Kleingedruckte zur ÖBB-Vorteilscard ließ Justizminister Böhmdorfer eine Klage gegen die ÖBB einbringen

Foto: Archiv
Wien - Justizminister Dieter Böhmdorfer hat die Österreichischen Bundesbahnen geklagt. Mit Erfolg. Denn die ÖBB haben in einem außergerichtlichen Vergleich nun klein beigegeben, werden ab kommendem Jahr für ihre "Vorteilscard" Verträge anbieten, mit denen sie ihre Kunden nicht mehr übervorteilen. In bisherigen Verträgen seien laut Böhmdorfer "gesetzwidrige Bestimmungen im Kleingedruckten" enthalten. Die Vorteilscard bietet ihren Inhabern auf allen Strecken der ÖBB sowie auf vielen Privatbahnen Fahrpreisermäßigung um 45 Prozent. Zusätzlich hat die mit Unterschrift und Foto des Kunden ausgestattete Karte auch eine Zahlungsfunktion, ähnlich einer Bankomatkarte. Ab Ausstellung gilt die Karte für ein Jahr, danach muss sie verlängert werden oder verfällt automatisch. Und genau da beginnen die Unzulässigkeiten. Im Vertrag wird nämlich festgelegt, dass die Kosten für eine neue, bereits produzierte Karte in Rechnung gestellt werden, sofern der Kunde nicht innerhalb von 60 Tagen vor Verfall der Karte eine Kündigung ausspricht. Weiters berechtigt jeder Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Bank, den Vertrag aufzukündigen und vom Karteninhaber eine Gebühr von 36 Euro zu verlangen. Ein Kündigungsrecht bei bloß geringfügigen Verletzungen der AGB stelle nach Ansicht Böhmdorfers jedoch "eine gröbliche Benachteiligung der Konsumenten dar".

Der Ressortchef hatte die ÖBB bereits vor einem Jahr aufgefordert, die gesetzwidrigen Klauseln wegzulassen. Nachdem diese sich jedoch weigerten, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wurde geklagt. Mit dem jetzt ausverhandelten Vergleich haben sich die ÖBB verpflichtet, ab 2003 gesetzeskonforme Vertragsformulare aufzulegen. Und bis dahin dürfen sie sich bei bestehenden Verträgen auch nicht mehr auf die inkriminierten Bestimmungen berufen. (fei/DER STANDARD, Printausgabe, 30.9.2002)