Wien - Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts hat in den vergangenen drei Jahren die Preise im Telefon-Festnetz um rund 60 Prozent fallen lassen und eine volkswirtschaftlich Wertschöpfung von zusätzlich rund 3 Mrd. Euro gebracht. Dies führte Heinrich Otruba, Geschäftsführer der der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR, am Freitag in Wien aus. Der für Telekom zuständige Otruba sowie sein Geschäftsführer-Kollege Alfred Grinschgl legten vor Journalisten den druckfrischen Kommunikationsbericht 2001 vor, der erstmals auch die Tätigkeit der RTR im Rundfunkbereich behandelt. Die Frage, wer die RTR GmbH ab November leiten wird, ist nach wie vor offen. Otrubas Vertrag läuft Ende Oktober aus, Aufsichtsrat bzw. das zuständige Verkehrs- und Infrastrukturministerium haben noch keine Entscheidung getroffen. Otruba, der sich um eine Verlängerung seines Vertrags bewirbt, führt "demnächst" das Gespräch mit dem vom Eigentümer mit der Vorauswahl beauftragten Personalberater. Ebenfalls noch nicht bestellt sind die Mitglieder der Telekom Control Kommission (TKK), deren Verträge Anfang November auslaufen. Der auch durch die Neuwahlsituation bedingte Zustand "macht uns Sorgen", meinte Otruba. Der Vertrag Grinschgl, der erst seit vergangenem Jahr RTR-Geschäftsführer ist, läuft noch bis 2006. "Entspricht der Größenordnung einer Steuerreform" Der für die Liberalisierung errechnete volkswirtschaftliche Wohlfahrtsgewinn von rund 3 Mrd. Euro "entspricht in der Größenordnung einer Steuerform", verglich Volkswirtschaftler Otruba. Der Effekt ergibt sich daraus, dass die Konsumenten durch die Einführung des Wettbewerbs im Festnetz wesentlich stärker gewonnen haben als der bisherige Monopolist Telekom Austria verloren hat: nämlich um rund 2,4 Mrd. Euro. Dazu treten Wohlfahrtseffekte aus dem Mobilfunkbereich, die Otruba mit rund 500 Mill. Euro bezifferte. "Im operativen Bereich keine Überschneidungen" sieht Otruba mit der im Juli neu entstandenen Bundeswettbewerbsbehörde, die anders als die RTR auch polizeiliche Maßnahmen ergreifen kann. Auch im künftige Kommunikationsgesetz (KIG) gebe es "klare Grenzen". Das im Entwurf vorgesehene weitgehende Verbleiben der so genannten "Ex-Ante-Regulierung" (Preiskontrolle vorab) will Otruba zwar nicht prinzipiell abgeschaffen sehen. Bei den wichtigsten Wettbewerbsproblemen von heute, helfe sie aber nicht weiter. Die RTR stehe heuer eher vor der Aufgabe, die Kostenrechnung zu kontrollieren oder Marktmissbräuche zu verhindern: "gegen unlauteren Wettbewerb und Wettberwerbsverzerrungen kann ich mit einer Ex-Ante-Regulierung nicht verhindern."(APA)