Wirtschaft
Telekom-Liberalisierung brachte drei Milliarden Euro höheres BIP
Otruba: "Entspricht der Größenordnung einer Steuerreform"
Wien - Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts hat
in den vergangenen drei Jahren die Preise im Telefon-Festnetz um rund
60 Prozent fallen lassen und eine volkswirtschaftlich Wertschöpfung
von zusätzlich rund 3 Mrd. Euro gebracht. Dies führte Heinrich
Otruba, Geschäftsführer der der Rundfunk- und
Telekomregulierungsbehörde RTR, am Freitag in Wien aus. Der für
Telekom zuständige Otruba sowie sein Geschäftsführer-Kollege Alfred
Grinschgl legten vor Journalisten den druckfrischen
Kommunikationsbericht 2001 vor, der erstmals auch die Tätigkeit der
RTR im Rundfunkbereich behandelt. Die Frage, wer die RTR GmbH ab November leiten wird, ist nach wie
vor offen. Otrubas Vertrag läuft Ende Oktober aus, Aufsichtsrat bzw.
das zuständige Verkehrs- und Infrastrukturministerium haben noch
keine Entscheidung getroffen. Otruba, der sich um eine Verlängerung
seines Vertrags bewirbt, führt "demnächst" das Gespräch mit dem vom
Eigentümer mit der Vorauswahl beauftragten Personalberater. Ebenfalls
noch nicht bestellt sind die Mitglieder der Telekom Control
Kommission (TKK), deren Verträge Anfang November auslaufen. Der auch
durch die Neuwahlsituation bedingte Zustand "macht uns Sorgen",
meinte Otruba. Der Vertrag Grinschgl, der erst seit vergangenem Jahr
RTR-Geschäftsführer ist, läuft noch bis 2006.
"Entspricht der Größenordnung einer Steuerreform"
Der für die Liberalisierung errechnete volkswirtschaftliche
Wohlfahrtsgewinn von rund 3 Mrd. Euro "entspricht in der
Größenordnung einer Steuerform", verglich Volkswirtschaftler Otruba.
Der Effekt ergibt sich daraus, dass die Konsumenten durch die
Einführung des Wettbewerbs im Festnetz wesentlich stärker gewonnen
haben als der bisherige Monopolist Telekom Austria verloren hat:
nämlich um rund 2,4 Mrd. Euro. Dazu treten Wohlfahrtseffekte aus dem
Mobilfunkbereich, die Otruba mit rund 500 Mill. Euro bezifferte.
"Im operativen Bereich keine Überschneidungen" sieht Otruba mit
der im Juli neu entstandenen Bundeswettbewerbsbehörde, die anders als
die RTR auch polizeiliche Maßnahmen ergreifen kann. Auch im künftige
Kommunikationsgesetz (KIG) gebe es "klare Grenzen". Das im Entwurf
vorgesehene weitgehende Verbleiben der so genannten
"Ex-Ante-Regulierung" (Preiskontrolle vorab) will Otruba zwar nicht
prinzipiell abgeschaffen sehen. Bei den wichtigsten
Wettbewerbsproblemen von heute, helfe sie aber nicht weiter. Die RTR
stehe heuer eher vor der Aufgabe, die Kostenrechnung zu kontrollieren
oder Marktmissbräuche zu verhindern: "gegen unlauteren Wettbewerb und
Wettberwerbsverzerrungen kann ich mit einer Ex-Ante-Regulierung nicht
verhindern."(APA)