Wien - Die ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Renate Csörgits fordert die Eingliederung sämtlicher atypisch Beschäftigten in das österreichische Arbeits- und Sozialrecht. Dies teilte Csörgits in einer Rede am Freitag im Rahmen des Gewerkschaftstages der Gewerkschaft für Handel, Transport und Verkehr mit. Missbrauch von Werk- und freien Dienstverträgen Nicht nur die illegale Beschäftigung blühe, auch die atypische Beschäftigung steige rasant. "Wir wissen von LKW-Fahrern, die in dubiose Beteiligungsmodelle und Scheinselbständigkeit gedrängt wurde. Aber auch in anderen Branchen sind die Beschäftigten teilweise unfreiwillig bzw. weil nichts anderes zu finden ist, zu schlechtesten Bedingungen beschäftigt", sagte Csörgits. Missbrauch werde von den Unternehmern insbesondere mit Werkverträgen und freien Dienstverträgen betrieben. "Die Hälfte davon sind reine Umgehungsverträge, mit denen sich die Unternehmer die Kosten für eine normale Anstellung - zu Lasten der Beschäftigten - sparen. Das geht eindeutig aus unserem Beratungsprojekt für atypisch Beschäftigte 'FlexPower' hervor", erklärte Csörgits. Absage an einseitige Flexibilisierungsvorstellungen Den rasanten Anstieg der Teilzeit und der geringfügig Beschäftigten führt Csörgits nur bedingt auf die Nachfrage durch die ArbeitnehmerInnen zurück. In Branchen wie dem Handel würden auch bisherige Vollzeitarbeitskräfte zu Teilzeit gezwungen. Dazu komme, dass die Unternehmen zunehmend Arbeit auf Abruf verlangten. Diesen Rückfall in den Steinzeitkapitalismus sei der ÖGB nicht bereit zu dulden. "Ich freue mich, dass auch der Oberste Gerichtshof unserer Meinung ist. Er hat kürzlich die Arbeit auf Abruf-Verträge, wie sie Peek und Cloppenburg anwendet, als nicht mit dem österreichischen Recht im Einklang befunden", nannte Csörgits einen ersten Zwischenerfolg der Gewerkschaften und der AK im Kampf um die "Abstellung" derartiger Praktiken. Über diesen konkreten Fall hinausgehend müssten die atypisch Beschäftigten generell mehr Rechte erhalten, forderte Csörgits. Zum einen sei der Einbezug aller atypisch Beschäftigten in den vollen sozial- und arbeitsrechtlichen Schutz nötig, zum anderen müssten die Regelungen auch an die spezifischen Beschäftigungsformen angepasst werden. "Für die Teilzeitarbeit heißt das, dass Überstundenzuschläge in Hinkunft bereits bei Überschreiten der vereinbarten Arbeitszeit bezahlt werden müssen und nicht erst - wie derzeit - wenn das Arbeitsausmaß einer Vollzeitbeschäftigung überschritten ist", forderte die ÖGB-Vizepräsidentin. Arbeit neu verteilen Angegangen müsse aber auch die ungleiche Verteilung der Arbeit werden. "Dass es mehrheitlich Frauen sind, die als geringfügig Beschäftigte oder Teilzeit arbeiten, ist kein Zufall. Nach wie vor wird die Betreuung der Kinder überwiegend als Frauenarbeit gesehen. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Kind und Beruf - für beide Geschlechter - fehlen in vielen Bereichen", kritisierte Csörgits. Nötig sei allen voran ein Recht auf Teilzeit für Eltern bis zum Schuleintritt des Kindes und der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen. In Angriff genommen werden müsse aber auch eine generelle Verkürzung der Arbeitszeit. "Die schrittweise Einführung der 35-Stunden-Woche wäre nicht nur eine Verbesserung für die Beschäftigten, sondern würde auch aktiv zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen", so Csörgits abschließend. (red)