Luxemburg - Die deutschen Stahlunternehmen ThyssenKrupp Stahl AG und Salzgitter AG müssen voraussichtlich die 1994 von der Europäischen Kommission wegen Preisabsprachen verhängten Geldstrafen in Millionenhöhe zahlen. Das jedenfalls hat am Donnerstag die Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, Generalanwältin Christine Stix-Hackl, vorgeschlagen. Dagegen verwarf sie wegen Formfehlern Bußgelder gegen die Luxemburgische Arbed SA und den spanischen Astrain-Konzern. Die abschließenden Urteile werden für den kommenden Sommer erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an die Generalanwälte gebunden, folgt ihnen aber in den meisten Fällen. (APA/AFP)