Inland
Anklage gegen Grazer Ex-FP-Stadtrat fix
Staatsanwaltschaft klagt Spielberger wegen geschlechtliche Nötigung an - "Sex-Affäre" wurde von FP-Gremien zunächst vertuscht
Graz - Gegen den Grazer Ex-Stadtrat Ferdinand Spielberger
(FP) wurde eine Anklage eingebracht. Wie die Staatsanwaltschaft Graz
am Donnerstag mitteilte, muss sich der Politiker wegen
geschlechtlicher Nötigung verantworten. Die Anklage ist noch nicht
rechtskräftig. Spielberger steht in Verdacht, 1998 zwei Mitarbeiterinnen massiv
sexuell bedrängt zu haben. Er hat alle Vorwürfe bestritten, ist aber
im Juli als einfacher Gemeinderat nach erheblichem Druck zurück
getreten.
Affäre von FP-Gremien zunächst vertuscht
Die Anklageschrift wegen des Vergehens der geschlechtlichen
Nötigung in zwei Fällen wurde erst eingebracht, nachdem die Anklage
von der Oberstaatsanwaltschaft sowie dem Justizministerium geprüft
worden war. Beide Instanzen entschieden, keine Weisung abzugeben,
wodurch es bei einer Anklageerhebung gegen den Politiker blieb.
Ferdinand Spielberger sei "verdächtig, eine Mitarbeiterin zwei Mal
zur Duldung geschlechtlicher Handlungen genötigt zu haben", so der
Leiter der Staatsanwaltschaft Graz, Horst Sigl.
Die Affäre um den ehemaligen FPÖ-Stadtrat kam im Juli dieses
Jahres ins Rollen, als bekannt wurde, dass zwei Mitarbeiterinnen den
Politiker bereits 1998 beschuldigt hatten, sexuelle Übergriffe
getätigt zu haben. Damals trat Spielberger zwar als Stadtrat zurück,
blieb aber als Gemeinderat weiterhin tätig. Offiziell war der
mittlerweile 62-jährige Politiker wegen "gesundheitlicher Probleme"
zurückgetreten. Wenige Tage nach Bekanntwerden der seinerzeit
vertuschten Affäre musste Spielberger auch sein Mandat als
Gemeinderat zurücklegen und wurde durch den Polizisten Heribert Wind
(52) ersetzt.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hat nun
seinerseits die Möglichkeit, gegen die Anklage Einspruch einzuheben,
was dann wiederum erst vom Oberlandesgericht geprüft werden müsste.
Sollte dies der Fall sein, ist noch länger nicht mit einer
Verhandlung zu rechnen. (APA)