Wien - Josef Kleindienst, Aufdecker der so genannten Spitzelaffäre und in dieser Sache mittlerweile in erster Instanz zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, brachte im vergangenen Juli eine Klage samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (FPÖ) ein. Diese hatte sinngemäß davon gesprochen, Kleindienst betreibe eine persönliche Diffamierung, weil er nicht das geworden sei, was er werden wollte. Der ehemalige freiheitliche Polizeigewerkschafter musste nun vorerst eine Niederlage einstecken. Wie die Wiener Anwaltskanzlei Gheneff-Fürst am Mittwoch in einer Presse-Aussendung wissen ließ, hat das Handelsgericht Wien mit dem Beschluss AZ 18 Cg 127/02v Kleindiensts Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Riess-Passer abgewiesen. Das Gericht soll demnach darin fest halten, die Äußerung der Vizekanzlerin sei "keine grundlose persönliche Attacke" gewesen, sondern "Teil einer politischen Diskussion, die von Kleindienst selbst hervorgerufen worden ist". Riess-Passer hätte adäquat auf die massiven Attacken des Klägers gegen die Mitglieder der FPÖ reagiert, zitiert Michael Rami, der Rechtsbeistand der früheren FPÖ-Chefin, aus der Entscheidung. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (APA)