Wirtschaft
Konsumententschützer gewinnen auch Zinsstreit mit P.S.K.
Bank kündigt Berufung an
Wien - Im Rechtsstreit um die Verrechnung überhöhter
Kreditzinsen gibt es nun ein weiteres Urteil des Oberlandesgerichts
(OLG) Wien als zweiter Instanz. Wie Konsumentenschutzminister Dieter
Böhmdorfer (FP) am Dienstag in einer Aussendung mitteilte, hat das
Gericht auch die von der P.S.K. verwendete Zinsgleitklausel für
gesetzwidrig erklärt. "Das bedeutet, dass die Bank alle betroffenen
Kreditkonten und Zinssätze richtig stellen muss", so der Minister. "Wir sind überzeugt, dass wir im Recht sind. Daher werden wir
berufen und in die dritte Instanz gehen", hieß es am Dienstag demgegenüber
ohne nähere Angaben von Gründen aus der BAWAG/P.S.K. . Das
Urteil des OLG Wien ist noch nicht rechtskräftig. Erst Ende August hatte das OLG die Aufrundungsregelungen der Bank
Austria und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB
NÖ-Wien) in zweiter Instanz für unzulässig erklärt. Beide
Bankinstitute hatten daraufhin angekündigt, in Revision zu gehen. Die
dritte Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH). Böhmdorfer zufolge wurden wie bei anderen heimischen Banken auch
Kreditkunden der mittlerweile mit der BAWAG fusionierten P.S.K.
"durch unfaire Aufrundungsregelungen geschädigt".
Gerundeter Zinssatz
Nicht die kaufmännische Aufrundung bei Anpassungen der Zinsen sei
dabei angewendet worden, sondern der letzte - bereits gerundete -
Zinssatz als Grundlage, wie der Minister, der den Verein für
Konsumenteninformation (VKI) beauftragt hat, Verbandsklagen gegen die
Banken zu führen, erklärte. Für einen Kredit von 72.000 Euro
beispielsweise würde der Schaden durch derartige
"Aufrundungsspiralen" nach einer Laufzeit von zehn Jahren mehr als
7.000 Euro betragen.
Nach dem Urteil des OLG Wien darf die inzwischen mit der Bank für
Arbeit und Wirtschaft (BAWAG) fusionierte P.S.K. die Klausel für neue
Verträge in Zukunft nicht mehr verwenden. Zudem müssen bereits
vergebene Kredite von der Bank berichtigt werden. (APA)