Wien - Im Rechtsstreit um die Verrechnung überhöhter Kreditzinsen gibt es nun ein weiteres Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien als zweiter Instanz. Wie Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (FP) am Dienstag in einer Aussendung mitteilte, hat das Gericht auch die von der P.S.K. verwendete Zinsgleitklausel für gesetzwidrig erklärt. "Das bedeutet, dass die Bank alle betroffenen Kreditkonten und Zinssätze richtig stellen muss", so der Minister. "Wir sind überzeugt, dass wir im Recht sind. Daher werden wir berufen und in die dritte Instanz gehen", hieß es am Dienstag demgegenüber ohne nähere Angaben von Gründen aus der BAWAG/P.S.K. . Das Urteil des OLG Wien ist noch nicht rechtskräftig. Erst Ende August hatte das OLG die Aufrundungsregelungen der Bank Austria und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) in zweiter Instanz für unzulässig erklärt. Beide Bankinstitute hatten daraufhin angekündigt, in Revision zu gehen. Die dritte Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH). Böhmdorfer zufolge wurden wie bei anderen heimischen Banken auch Kreditkunden der mittlerweile mit der BAWAG fusionierten P.S.K. "durch unfaire Aufrundungsregelungen geschädigt". Gerundeter Zinssatz Nicht die kaufmännische Aufrundung bei Anpassungen der Zinsen sei dabei angewendet worden, sondern der letzte - bereits gerundete - Zinssatz als Grundlage, wie der Minister, der den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt hat, Verbandsklagen gegen die Banken zu führen, erklärte. Für einen Kredit von 72.000 Euro beispielsweise würde der Schaden durch derartige "Aufrundungsspiralen" nach einer Laufzeit von zehn Jahren mehr als 7.000 Euro betragen. Nach dem Urteil des OLG Wien darf die inzwischen mit der Bank für Arbeit und Wirtschaft (BAWAG) fusionierte P.S.K. die Klausel für neue Verträge in Zukunft nicht mehr verwenden. Zudem müssen bereits vergebene Kredite von der Bank berichtigt werden. (APA)