Ein schwarzer Fonds ist ein ausländischer Fonds, der in Österreich nicht steuerlich vertreten ist. Das heißt: Es wird kein Nachweis über die tatsächlichen Erträge des Fonds geliefert. Daher wird ein solcher Fonds pauschal besteuert, die Ertragsgrundlage wird geschätzt. Geschätzt wird meist relativ hoch, um eventuelle Steuerbegünstigungen zu vermeiden. Ein grauer Fonds hat zwar einen steuerlichen Vertreter in Österreich, etwa eine Bank oder eine Wirtschaftsprüfungskanzlei, ist aber nicht zum öffentlichen Angebot im Inland zugelassen. Das heißt: Der Anleger kann den Fonds kaufen, die Fondsgesellschaft kann aber nicht damit werben. Besteuert wird wie bei weißen Fonds. Ein weißer Fonds ist steuerlich in Österreich vertreten und im Inland zugelassen, er ist inländischen Fonds steuerlich praktisch gleichgestellt. Das ist für den Anleger die beste Variante. Schwarze Fonds unterliegen der Sicherungssteuer, graue und weiße nicht. (este, DER STANDARD, Printausgabe 24.9.2002)