Wien - Der Wiener Jugendgerichtshof (JGH) wird als Ganzes von der Rüdengasse in das Landesgericht für Strafsachen übersiedeln. Da das geplante Gesetz zur Auflösung des JGH wegen der vorzeitigen Neuwahlen nicht mehr beschlossen werden konnte, wird der JGH als gesamte Organisationseinheit nun per Erlass übersiedelt, erklärte Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) am Freitag gegenüber der APA. "Ausgeschlossen" sei, den JGH in der Rüdengasse zu belassen, weil die dortigen Hafträume menschenrechtsunwürdig seien. "Die Alternative wäre, diese Anti-Folterkonventions-widrigen Zustände zu belassen. Das kann ich nicht tun", so Böhmdorfer. Außerdem habe er rasch handeln müssen, weil die JGH-Verhandlungen ausgeschrieben werden müssten; "da muss der Ort bekannt sein." Platz am Landesgericht sei genügend vorhanden. Um die fünf Bezirksrichter, die eigentlich auf Bezirksgerichte verteilt worden sollten, unterzubringen, werde die Wiener Jugendgerichtshilfe in die benachbarte Justizanstalt Josefstadt übersiedelt. Wann der Umzug stattfindet, müsse noch fixiert werden. Der Mietvertrag für das Gebäude in der Rüdengasse sei schon seit dem Sommer gekündigt. Mit der reinen Übersiedlung des Gerichtshofes komme man auch dem Wunsch der Richter entgegen, "das ist ein Kompromiss", so Böhmdorfer. Der JGH bleibe als Ganzes bestehen - also samt eigener Jugend-Staatsanwaltschaft und einem eigenen Präsidium. Da Präsident Udo Jesionek mit Ende des Jahres in Pension geht, müsse diese Stelle ausgeschrieben werden. Wer neuer JGH-Präsident wird, will Böhmdorfer in dieser Regierungsperiode aber nicht mehr entscheiden. In Koalitionsvereinbarung Sollte Böhmdorfer in der nächsten Regierung wieder Justizminister werden, will er die Frage des JGH zum Gegenstand in der Koalitionsvereinbarung machen. Er ist immer noch von der Sinnhaftigkeit seines ursprünglichen Planes überzeugt, den JGH aufzulösen und die Agenden dem Straf-Landesgericht bzw. den Bezirksgerichten zu übertragen. Schließlich gebe es, bekräftigte der Minister, am JGH neben den "menschenrechts-unwürdigen Hafträumen" auch "unerklärlich niedrige ATA-Zahlen". Außerdem habe er "aus ganz Österreich", auch von Richtern, Signale bekommen, dass es nicht nötig sei, in Wien einen eigenen JGH zu haben. Außerdem würde Böhmdorfer seinen Plan weiter verfolgen, eine neue Jugend-Strafanstalt am Stadtrand zu errichten. Vom Finanzminister wäre dieser Neubau in den Budgetverhandlungen schon genehmigt worden, berichtete er. Er habe den Finanzminister von der Sinnhaftigkeit der "neuen Gebäudephilosophie 'Heraus aus den alten Klöstern'" überzeugen können, in deren Zuge man ja auch zahlreiche alte Gebäude abstoße. Jesionek: "Politik der verbrannten Erde" Der Präsident des Jugendgerichtshofes, Udo Jesionek, übte am Freitag scharfe Kritik an der Übersiedlung des Jugendgerichtshofes in das Landesgericht für Strafsachen. Justizminister Dieter Böhmdorfer (F), der diese Übersiedlung per Erlass vornimmt, betreibe eine "Politik der verbrannten Erde", nachdem sein Plan, den JGH zu zerschlagen, an der vorgezogenen Neuwahl scheiterte, sagte Jesionek. Der Präsident des Straf-Landesgerichtes, Günter Woratsch, betonte, dass ohne weitere Maßnahmen nicht genügend Platz für den gesamten JGH im Grauen Haus sei. "Das ist reines Bestemm, weil der Minister weiß, dass, wenn er keine Regierungsverantwortung mehr hat, der JGH nicht aufgelöst wird", kritisierte Jesionek. Es sei "arg", dass der Minister, nur weil er seinen Plan nicht durchgesetzt habe, "jetzt ein Präjudiz setzt, das den Staat eine Menge Geld kostet, und wahrscheinlich in der nächsten Legislaturperiode wieder rückgängig gemacht wird". Jesionek geht davon aus, dass die von Böhmdorfer geplante Auflösung des JGH in der nächsten Legislaturperiode nicht durchgeführt wird. Schließlich seien 90 Prozent der Stellungnahmen in der Begutachtung negativ gewesen, auch die ÖVP habe zuletzt Vorbehalte geäußert. Der Ende des Jahres in Pension gehende JGH-Präsident plädierte dafür, jetzt nicht übereilte Schritte zu setzen, sondern in Ruhe über eine umfassende Reform der Jugendgerichtsbarkeit zu beraten. Woratsch trat der Darstellung entgegen, im Landesgericht gebe es genügend Platz, um den JGH als Ganzes aufzunehmen. "Da wird es zu weiteren Absiedlungen kommen müssen." Die Übersiedlung der Jugendgerichtshilfe in die Justizanstalt löse das Problem nicht zur Gänze. "Anstandslos gegangen" wäre die Eingliederung der Jugend-Strafrichter samt des "Netzwerks". Wenn aber der gesamte JGH übersiedelt wird, müsse man fünf Richter mehr, ihre Kanzleikräfte und auch das Präsidium im Landesgericht unterbringen. (APA)