Linz/Wien - 15 Jahre nachdem er einen Sexualmord an einem Neunjährigen begangen hat, soll ein 32-jähriger Oberösterreicher nun eine 20-Jährige vergewaltigt haben. Der Mann war als geheilt entlassen worden, Nachbetreuung hat es keine gegeben. Dass jugendliche Sexualstraftäter rückfällig werden, ist in Österreich aber extrem selten.Auf der Rückbank versteckt Der Vorfall ereignete sich am späten Dienstagabend in Ried im Innkreis. Eine 20-Jährige hatte ein Fastfood-Restaurant besucht und ihren Wagen unversperrt abgestellt. Diese Chance nützte Freddy M., um sich auf der Rückbank des Autos zu verstecken. Als die junge Frau die Fahrt fortsetzte, brachte der Verdächtige sie in seine Gewalt und missbrauchte sie in einem Waldstück. Opfer bewies Nervenstärke Das Opfer bewies Nervenstärke, die ihr möglicherweise das Leben gerettet hat, wie Alois Lißl von der oberösterreichischen Sicherheitsdirektion betont: "Es ist ihr gelungen, den Täter in den zweieinhalb Stunden in Gespräche zu verwickeln und ihn davon zu überzeugen, dass sie ihn nicht anzeigen und wieder treffen will." So gelang es ihr, nach Ried zurückzufahren, wo der Verdächtige davonlief. Kurz nach der Tat konnte er ausgeforscht werden. Bereits Neunjährigen sexuell missbraucht Es stellte sich heraus, dass er bereits 1987 als 17-Jähriger in Steyr einen Neunjährigen sexuell missbraucht hatte. Der Bub wurde erwürgt, er hatte damals gedroht, er würde seiner Mutter von seinem Peiniger erzählen. M. wurde zu zwölf Jahren Haft in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Als geheilt entlassen "Noch in der Haft wurde er aufgrund erfolgreicher psychotherapeutischer Behandlung als geheilt betrachtet", erzählt Michael Neider, Chef der Sektion Strafvollzug im Justizministerium. "Unter diesen Umständen gibt es dann auch keine Nachbetreuung, wie sie bei Rückfallgefährdeten sonst nach der Haftentlassung vorgesehen ist." Wobei Neider allerdings auf das jugendliche Alter bei dem Mord an dem Neunjährigen aufmerksam macht. "Bei Jugendlichen weiß man, dass Sexualdelikte praktisch immer mit der Pubertät in Zusammenhang stehen. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir je einen rückfälligen Jugendlichen gehabt hätten", rekapituliert der Beamte. Keine ambulante Betreuung Eine ambulante Betreuung aller Sexualtäter, unabhängig, ob sie als geheilt gelten oder nicht, sei nicht denkbar, macht Neider klar. "Das ist aus Kapazitätsgründen ganz einfach nicht möglich." Ob der Verdächtige weitere Taten begangen hat, soll in drei bis vier Wochen klar sein, wenn ein DNA-Vergleich mit ungelösten Fällen in ganz Österreich durchgeführt worden ist. (moe, DER STANDARD, Printausgabe 20.9.2002)