Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft in seiner bevorstehenden Herbst-Session, ob es verfassungskonform ist, dass die österreichischen Banken selbst die Kosten für die Finanzmarktaufsicht übernehmen müssen. Anlass ist eine Beschwerde der Bank Austria-Creditanstalt (BA-CA), berichtete VfGH-Vizepräsident Karl Korinek am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Die Herbst-Session des VfGH findet zwischen 23. September und 12. Oktober statt. Die BA-CA ist, wie sie in ihrer Beschwerde festhielt, überzeugt, dass es unzulässig ist, die Kosten einer staatlichen Aufsicht an das kontrollierte Wirtschaftsunternehmen zu überwälzen. Sollte dies doch als zulässig erkannt werden, so ist aus Sicht der Bank zumindest aber die Aufteilung der Kosten unsachlich. Sie wird nämlich nach den Eigenmittelerfordernissen der Banken berechnet, was die BA-CA ob ihrer Größe entsprechend teuer kommt, wie ein Banksprecher sagte. Seit 1. April 2002 ist in Österreich die neue Finanzmarktaufsicht (FMA) operativ. Die neue Aufsicht fasste die zuvor getrennten Aufsichten (Bankenaufsicht, Wertpapieraufsicht, Versicherungsaufsicht, Pensionskassenaufsicht) unter einem Dach zusammen. Die heimische Kreditwirtschaft, die den Löwenanteil der Aufsichtskosten zu berappen hat, hatte von Anfang an Kritik am Finanzierungsmodell für die Finanzmarktaufsicht geübt. (APA, DER STANDARD, Printausgabe 20.9.2002)