Luxemburg - Innerhalb der 13 EU-Länder des Schengenraums dürfen Bürger für eine Tat nicht doppelt verurteilt werden. Das hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof in den ersten beiden Rechtsfällen dieser Art am Donnerstag in Luxemburg festgestellt. In beiden Fällen waren deutsche Gerichte betroffen. Es würde gegen die Grundsätze des Aufbaus Europas verstoßen, wenn ein Beschuldigter nach einem Endurteil wegen desselben Sachverhalts in einem anderen EU-Land erneut verurteilt werden könnte, erklärte Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo in seinem Schlussantrag. Das gelte für Verurteilungen ebenso wie für Freisprüche und auch für einen staatsanwaltschaftlichen Vergleich, denn auch dieser sei ein letztes Wort der öffentlichen Gewalt. In einem Fall, der dem EuGH zur Vorabentscheidung vorliegt, ging es um einen türkischen Drogenhändler. Der Mann hatte den Vorschlag der niederländischen Staatsanwaltanwaltschaft angenommen, das Verfahren im Rahmen eines Vergleichs einzustellen. Dennoch erhoben die deutschen Behörden Anklage gegen den Türken, und er wurde von einem Aachener Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen ging der Angeklagte in Berufung. Im zweiten Fall ermittelten die belgischen und die deutschen Strafverfolgungsbehörden gegen einen Deutschen, weil er in Belgien eine Belgierin verletzt hatte. Die Staatsanwaltschaft Bonn bot dem Beschuldigten an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Der Beschuldigte nahm diesen Vergleich an. Das belgische Gericht wollte nun vom EuGH erfahren, ob es den deutschen Staatsbürger in der Sache trotzdem vorladen kann. In beiden Fällen sah der Generalanwalt die Rechtssachen mit dem Vergleich als erledigt an, da die Beschuldigten die entsprechenden Auflagen erfüllt hatten. Die Auffassung des Generalanwalts beim EuGH ist noch nicht die endgültige Entscheidung in den beiden Rechtssachen. In rund 80 Prozent aller Fälle folgen die europäischen Oberrichter in Luxemburg allerdings dieser juristischen Expertise. (APA/dpa)