Wien - Im Fall H. Berger ist noch keine Entscheidung gefallen, ob und zu wie vielen Mordfällen der mutmaßliche Prostituiertenmörder angeklagt wird. Die psychiatrische Sachverständige, die ein Gutachten über den Geisteszustand des 36-Jährigen erstatten hätte sollen, hat noch vor Vorliegen ihrer Expertise einem Magazin gegenüber bescheinigt, der ÖBB-Schlosser habe eine "schwerst gestörte Psyche". Darauf wurde sie vom Wiener Landesgericht ihres Amtes enthoben. Nun soll der erfahrene Gerichtspsychiater Reinhard Haller den Mordverdächtigen auf eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit untersuchen. Richterin stzte Sachverständige ab Die mit dem Akt betraute U-Richterin Barbara Reinprecht setzte die bisherige Sachverständige kurzerhand ab, da deren während des offenen gerichtlichen Vorverfahrens wieder gegebene Stellungnahme Zweifel an ihrer Unbefangenheit nähren hätte können, hieß es dazu am Mittwoch, im Straflandesgericht. Ihr Nachfolger wird sich nun in den kommenden Tagen eingehend mit Bergers Persönlichkeit auseinander setzen. Urprüngliche Geständnisse widerrufen Der 36-Jährige steht nicht nur im Verdacht, am 6. Juni 2002 die 52-jährige Prostituierte Elisabeth S. in Wien-Penzing nach dem Liebesspiel geschlagen, gewürgt, mit einem Lederband erdrosselt und mit einer Eisensäge zerstückelt zu haben. Er soll bereits 1989 in Graz die Prostituierte Gertraude S. und nach seinem Umzug nach Wien 1994 bzw. 1995 zwei weitere Gunstgewerblerinnen umgebracht haben. Mit Ausnahme des Faktums vom vergangenen Juni, das Berger als verunglückten Ausgang einer härteren Sexualpraktik darstellt, hat er in den anderen Fällen seine ursprünglichen Geständnisse inzwischen widerrufen. DNA Gutachten noch ausständig Noch ist auch das DNA-Gutachten der Innsbrucker Gerichtsmedizin ausständig, das endgültig Aufschluss darüber geben soll, ob Berger tatsächlich mit den Mitte der neunziger Jahre getöteten Eva M. und Evelyn M. in Zusammenhang steht. In beiden Fällen hatten genetische Spuren sicher gestellt werden können - es handelte sich dabei um Haare bzw. Hautreste, die sich unter den Fingernägeln einer Leiche fanden -, die vom Täter stammen dürften. (APA)