Konkret geht es in dem Gutachten des Universitätsprofessors Heinz Mayer um die Frage, ob es die Möglichkeit einer Amtshaftungsklage gegen die Republik gibt. Unter gewissen Umständen ja, schreibt Mayer in seiner Expertise. Wenn bekannt ist, das ein Gebiet überflutungsgefährdet ist, muss die zuständige Wasserrechtsbehörde Wassergenossenschaften oder Wasserverbände gründen, die sich mit dem Bau von Schutzanlagen beschäftigen müssen.
Hier sieht Rechtsanwalt Zanger die größte Chance. Er glaubt, dass in einigen Gebieten diese Verbände nie gegründet worden sind oder nicht ausreichend tätig waren. Als Kläger kommen für Zanger zwei Gruppen in Frage: Versicherungen oder Betroffene, die sich vereinsmäßig organisieren und gemeinsam klagen.
Versicherungen zögern
Beim Versicherungsverband in Wien winkte man am Dienstag jedoch ab. "Bisher überlegt niemand eine Klage, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Versicherungen da aktiv werden", erklärt Verbandssprecher Gregor Kozak. Eine Position, die Zanger nicht nachvollziehen kann. "Es haben schon einige Generaldirektoren bei mir angerufen, vielleicht kommt es hier noch zu einer Änderung des Standpunktes."
Im Umweltministerium sieht man einem Prozess "gelassen entgegen", wie Pressesprecher Gerhard Popp sagt. "Die Gemeinden haben Vorsorge getroffen, gegen eine derartige Katastrophe ist man aber machtlos." Wichtiger sei jetzt die Schadensbehebung.
Auch direkt Betroffene denken vorerst nicht an Klagen. Etwa im oberösterreichischen Machland, das von der Donau überflutet worden ist. "Eine Klage gegen den Bund hilft uns auch nicht weiter", gibt sich etwa der Bürgermeister von Mitterkirchen, Johann Hinterkörner, überzeugt. Vehement drängt er aber auf den Bau eines schon länger geplanten Dammes an der Donau, um das Machland zu schützen.